Vorwürfe gegen Polizisten: Weisungsrat am Zug

Nach den Misshandlungsvorwürfen gegen einen Polizisten, der einen Obdachlosen geohrfeigt haben soll, ist nun der Weisungsrat des Justizministeriums am Zug. Dieser prüft nun, ob der Polizist vor Gericht kommen soll.

Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien ist über die Oberstaatsanwalstschaft ans Justizministerium gegangen. „Die Sache ist in der Folge wegen überregionaler Berichterstattung in den Medien dem Weisungsrat vorzulegen“, heißt es aus dem Ministerium gegenüber wien.ORF.at. Der bei der Generalprokuratur angesiedelte Rat soll für Transparenz bei Weisungen sorgen, die das Justizministerium Staatsanwälten erteilt.

Der Weisungsrat wird - gestützt auf den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft - eine Empfehlung aussprechen, ob Anklage erhoben werden soll oder nicht.

Überwachungsvideo zeigt Schläge

Ob es zu einer Anklage des Polizisten kommt, ist also noch unklar - ebenso, ob ein Kollege ebenfalls strafrechtlich verfolgt wird. Dieser hatte den Vorfall im Obdachlosenheim in Penzing nicht gemeldet. Parallel läuft ein Disziplinarverfahren bei der Polizei gegen die beiden Beamten. Die Volksanwaltschaft prüft den Vorfall aus dem vergangenen Juli ebenfalls. Es gäbe noch kein abschließendes Ergebnis, heißt es. „Vor einigen Tagen haben wir eine Stellungnahme aus dem Innenministerium bekommen.“

Obdachlosenunterkunft

ORF/Hubert Kickinger

In dieser Obdachlosenunterkunft in Penzing kam es zu dem Vorfall

Durch ein Überwachungsvideo wurde der Fall im Juli publik. Es zeigt den Polizisten, wie er einen Mann in einer Einrichtung für Wohnungslose in Penzing schlägt. Auf dem Video - ohne Ton - ist zu sehen, dass der Mann, ein als obdachlos gemeldeter 55-Jähriger, offenbar auf Zureden nicht reagiert und die Beamten mehrfach vergeblich versuchen, ihn hochzuziehen.

Kritik von NGOs

Die zwei Polizisten wurden anschließend vom Dienst suspendiert und eine interne Ermittlung gestartet. Die drei Männer wurden befragt - neben den zwei suspendierten Beamten war auch ein Polizeischüler anwesend, der wegen seines Dienstvertrags nicht suspendiert werden kann - mehr dazu in Zwei Polizisten nach Misshandlung suspendiert.

Die Volksanwaltschaft prüfte zudem die Vorgehensweise bei den Ermittlungen. Man wolle damit Zweifeln an der Objektivität bei der Untersuchung derartiger Vorwürfe entgegenwirken. Denn Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beklagten, dass bei Misshandlungsvorwürfen gegenüber Polizeibeamten nach Abwicklung der internen Verfahren „nichts herauskommt“, woraufhin die Volksanwaltschaft „die dienstrechtlichen und gerichtlichen Verfahren genauestens beobachten“ werde, hieß es - mehr dazu in Misshandlungsvorwürfe: Volksanwalt prüft.

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