Toter Soldat: Waffe repetiert bei Aufprall

Im Fall des im Oktober in einer Kaserne in der Leopoldstadt erschossenen Rekruten haben die Anwälte des Beschuldigten am Dienstag einen Waffenprüfbericht präsentiert. Er soll ihren Mandanten entlasten.

Ein halbgeladenes Sturmgewehr 77 (StG 77) könne sich laden, wenn es zu Boden fällt. Das betonten die Rechtsvertreter des 22-jährigen Bundesheerrekruten, der am 9. Oktober einen Kollegen in der Kaserne in der Vorgartenstraße durch einen Schuss aus seinem Gewehr getötet hatte. Farid Rifaat und Manfred Arbacher-Stöger beriefen sich dabei auf einen Prüfbericht der Bundeslehr- und Versuchsanstalt Ferlach.

Die Anwälte führten ein Video vor, auf dem zu sehen ist, wie ein StG 77 zu Boden fällt und dabei der Verschluss auf- und wieder zugeht. „Der (am 20. Oktober von Arbacher-Stöger beantragte, Anm.) Prüfbericht sagt: Die Waffe kann sich laden“, sagte Arbacher-Stöger. Bei der Versuchsanordnung sei die Waffe zehnmal aus einem Meter Höhe fallen gelassen worden, ebenso oft habe sie sich durchgeladen. Aus 90 Zentimeter Fallhöhe gab es laut den Angaben dieses Resultat in neun von zehn Fällen, bei 85 Zentimetern immerhin noch fünf- von zehnmal.

Toter Soldat: Anwälte legen Waffengutachten vor

ZVG

Von den Anwälten veröffentlichtes Bild zum Waffentest

Haftbeschwerde und Ablehnungsantrag

Der Salzburger sitzt seit dem Vorfall, bei dem ein 20-jähriger Soldat in einem Wachcontainer ums Leben kam, unter Mordverdacht in Untersuchungshaft - mehr dazu in Wachsoldat in Untersuchungshaft. Rifaat habe deshalb Haftbeschwerde eingebracht, sagte er bei einer Pressekonferenz.

Außerdem wurde ein Ablehnungsantrag gegen den psychiatrischen Sachverständigen Karl Dantendorfer eingebracht. Dieser soll den Beschuldigten aufgefordert haben, „ihm eine nachvollziehbare Unfallversion zu schildern, ansonsten werde der Beschuldigte wegen Mordes angeklagt und aufgrund seines Gutachtens als besonders gefährlich eingestuft“, wie es in der Begründung des Ablehnungsantrags heißt. Dantendorfer wies das gegenüber der APA zurück: „Das ist alles unzutreffend. Mehr kann ich nicht sagen.“ Der Sachverständige berief sich in diesem Zusammenhang auf die ärztliche Schweigepflicht, der er unterliegt.

Soldat erschossen Rekrut

APA/Hans Punz

Der Verdächtige kann sich an den Vorfall zum Teil nicht mehr erinnern

Anwalt: „Es fehlen ihm die fünf Sekunden“

Rifaat sagte, dass sein Mandant an den eigentlichen Vorfall keine Erinnerung habe, „für ein paar Sekunden“, präzisierte der Anwalt. Es handle sich offenbar um ein „Shooting-Trauma“. „Die Erinnerung reißt beim Hineingehen in den Ruheraum ab.“ Dass der 22-Jährige die Waffe im Vorraum hätte abstellen müssen, wisse er. „Das war ein Fehler“, sagte Rifaat.

Er habe das Opfer zum Rauchen abholen wollen. Für ein Vorsatzdelikt fehle jedes Motiv, das sei Grundvoraussetzung. Und ein anderer Rekrut, der im Vorraum stand, habe kein Repetieren des Gewehrs gehört, was ebenfalls eine Voraussetzung für eine vorsätzlich ausgeführte Tat sein müsste, so der Anwalt. Rifaat sagte, der Schusskanal verlaufe beinahe waagrecht, und der Schuss sei nicht angesetzt gewesen. „Es macht vieles den Anschein, dass er gestolpert ist. Aber es fehlen ihm die fünf Sekunden“, sagte Arbacher-Stöger - mehr dazu in Rekrut getötet: Schütze kann sich nicht erinnern.

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