Höhere Strafen: Stadt verschärft Tierhaltegesetz

Der Wiener Landtag hat ein schärferes Tierhaltegesetz beschlossen. Es ermöglicht strengere Strafen in der Höhe von mindestens 1.000 Euro und eine raschere Vermittlung von abgenommenen Tieren.

„Wir führen nun eine Mindeststrafe von 1.000 Euro ein, wenn das Tierhalteverbot verletzt wird“, sagte die für Tierschutz zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Solche Delikte seien keine Kleinigkeit und müssten auch entsprechend geahndet werden, um abzuschrecken. Die Mindeststrafe soll demnach auch dann verhängt werden, wenn jemand zum Beispiel Hunde züchtet, um Rassen scharf zu machen oder wenn jemand gefährliche Wildtiere hält.

Hund mit Maulkorb

dpa/Uwe Zucchi

Hund mit Maulkorb

Tierhalteverbot in schweren Fällen

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen das Tierhaltegesetz kann ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Tierhalter gegen behördliche Aufträge wie vorgeschriebene Leinen- und Beisskorbpflicht verstößt oder wenn er sein Tier so hält, dass Gefahr für Mensch oder Tiere ausgeht. Auch bei sogenannten „animal hoarding“-Fällen (zwanghaftes Sammeln von Tieren, Anm.) kann ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.

Schlussendlich sollen mit den strengeren Regelungen Tiere besser geschützt werden. An den entsprechenden Änderungen arbeiteten auch die Tierschutz-Ombudsstelle und die MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) mit.

Liegt ein besonderes Gefährdungspotenzial vor oder werden rechtliche Vorgaben nicht beachtet, kann die Behörde Tiere dem Besitzer auch abnehmen. Mussten bisher dabei langwierige Strafverfahren abgewartet und die Tiere lange Wartezeiten ertragen, soll künftig in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe des Tieres an den straffälligen Halter nicht mehr möglich sein, das Tier rechtlich sofort als „verfallen“ erklärt und damit rasch weitervermittelt werden können.

Klarstellung zu „Besucherhunden“

Neu beziehungsweise eindeutiger geregelt wird auch die Maulkorbpflicht von Hunden bei größeren Menschenansammlungen. Es wird künftig zwischen Hunden, die mit Besuchern einer Veranstaltung mitkommen, und Hunden, die aktiv an einer Veranstaltung teilnehmen, unterschieden. Hunde, die aktiv an einer Veranstaltung teilnehmen, müssen dabei keinen Maulkorb tragen. Sobald aber ein Auftritt beendet ist, müssen sie so wie alle anderen Hunde auch einen Maulkorb tragen.

Dieses Thema hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Debatten geführt. Mit den neuen Regelungen sollte das nun abgestellt sein, wird in einer Aussendung aus dem Sima-Büro betont.

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