OLG lehnt Firtasch-Auslieferung ab

Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch wird nicht nach Spanien ausgeliefert. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Ihm wird etwa Geldwäsche vorgeworfen. Ob er in die USA ausgeliefert wird, ist noch offen.

Für Firtasch ist dies ein juristischer Teilerfolg. Das OLG bestätigt damit die Entscheidung des Wiener Straflandesgericht von Ende August - mehr dazu in Firtasch wird nicht ausgeliefert. Dieses hatte dem Übergabeantrag, wie es unter EU-Staaten offiziell heißt, des ukrainischen Unternehmers wegen mangelnder Informationen seitens der spanischen Behörden nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Firtasch wird Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Firtasch

APA/photonews.at/Georges Schneider

Firtasch vor Gericht

Keine Informationen zu Tatzeit und Tatort

Das Amtsgericht in Barcelona hatte Ende 2016 einen Europäischen Haftbefehl gegen den Österreich-affinen Geschäftsmann erlassen und damit einen Auslieferungsantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde beim OLG Wien eingelegt. Doch auch das OLG kam zu dem Schluss: Dem Haftbefehl aus Spanien würden etwa Informationen zu den Umständen der Straftat fehlen, wie „zum Beispiel eine Tatzeit, ein Tatort und die Art der Beteiligung“.

Firtasch würde lediglich ein „enger Kontakt“ und eine „Vertrauensstellung“ zu einem anderen Tatverdächtigen angelastet. Auch, so heißt es in der OLG-Aussendung weiter, seien der Vorwurf der Geldwäscherei ebenfalls „nicht durch die Behauptung konkreter Tathandlungen“ untermauert.

Auch die USA wollen Auslieferung

Spanien ist aber nicht das einzige Land, das die Auslieferung des 52-Jährigen begehrt. Bereits im Frühjahr 2014 war Firtasch im Zusammenhang mit einer bereits 2013 erhobenen US-amerikanischen Anklage verhaftetet worden - mehr dazu in Firtasch in Auslieferungshaft. Nachdem das Landesgericht Wien 2015 erstinstanzlich eine Auslieferung Firtaschs an die USA für unzulässig erachtete, erklärte das OLG Wien im Februar 2017 jedoch, dass eine Auslieferung zulässig sei - mehr dazu in Firtasch nach OLG-Beschluss verhaftet.

Die USA werfen Firtasch Geldwäsche im Zusammenhang mit einem in Indien geplanten Titangeschäft vor. Die Anwälte Firtaschs, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, legten beim Obersten Gerichtshof (OGH) außerordentliche Rechtsmittel ein. Konkret ist nach Angaben des OGH in dem sogenannten Erneuerungsantrag die Rede von einer unverhältnismäßig hohen Strafe, die dem Ukrainer in den USA drohen würde, sowie von der politischen Motiviertheit seiner dortigen Strafverfolgung.

Eine Entscheidung darüber steht noch aus, wie OGH-Pressesprecherin Alexandra Michel-Kwapinski nun bestätigte. Die Prüfung des Antrags sei derzeit unterbrochen, man warte auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einer anderen Causa, die Auswirkungen auf die Handhabung dieses Antrags haben könnte. Sollte die Auslieferung an die USA zulässig bleiben, obliegt die endgültige Entscheidung Justizminister Josef Moser (ÖVP).

Gegen Kaution von 125 Mio. Euro auf freiem Fuß

Der unter anderem dank des Gashandels zum Milliardär aufgestiegene Firtasch galt als wichtigster Unterstützer des in der Ukraine gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch. Nach den Massenprotesten in Kiew flüchtete er zunächst nach Russland. Später kam er nach Österreich. Firtasch befindet sich derzeit gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freiem Fuß.

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