Ex von Freundin mit Auto angefahren: Acht Monate Haft

Ein 35-jähriger Mann, der mit seinem Pkw den Ex-Freund seiner Lebensgefährtin angefahren hatte, ist zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen einstimmig die auf versuchten Mord lautende Anklage.

Die Laienrichter folgten den Verteidigern Mathias Burger (Kanzlei Kollmann Wolm) und David Jodlbauer (Kanzlei Boran) und stellten fest, dass der Angeklagte keinesfalls in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Er wurde stattdessen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig erkannt und kam im Hinblick auf seine dazu geständige Verantwortung sowie seine bisherige Unbescholtenheit mit einer Bewährungsstrafe davon. Der 35-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet, was die zahlreich erschienenen Angehörigen sichtlich erfreute.

Einige weibliche Verwandte - darunter die Mutter des Mannes - fielen den Verteidigern, die ihnen vor der Urteilsverkündung noch Mut zugesprochen hatten („Mama, du musst jetzt stark sein!“), um den Hals und busselten diese unter lautstarken Dankbarkeitsbezeugungen ab. Der Verletzte bekam vom Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak) 3.410 Euro für die erlittenen Schmerzen zugesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

„Ex-Freund wollte Trennung nicht akzeptieren“

Der Vorfall spielte sich am 8. Juni 2017 im dritten Bezirk vor dem Wohnhaus ab, in dem die Mutter der Frau lebt, mit der die beiden Männer liiert waren bzw. sind. Der Angeklagte behauptete vor dem Schwurgericht, er wäre seit zwei Jahren mit dieser zusammen und hätte mitbekommen, dass ihr Ex-Freund die Trennung nicht akzeptieren wollte.

Dieser wiederum gab im Anschluss als Zeuge zu Protokoll, die Frau hätte ihn hinters Licht geführt. Er habe zwar geahnt, dass diese einen anderen hatte, „aber ich wollte das nicht wahrhaben. Ich hab nicht geglaubt, dass sie mich betrügt.“ Also parkte der 32-Jährige vor der Wohnung der Mutter der Frau und legte sich auf die Lauer, weil diese ihm erklärt hatte, sie könne in der gemeinsamen, neu bezogenen Wohnung noch nicht leben, weil es dort noch keine Küche gab.

„Irrtümlich in die falsche Richtung umgedreht“

Daher übernachtete sie ihren Angaben zufolge regelmäßig bei ihrer Mutter. Als der 32-Jährige allerdings mit eigenen Augen gewahrte, wie die Frau in Begleitung ihres offenkundig neuen Liebhabers, den er als Freund ihres Bruders vom Sehen her kannte, in dessen Fahrzeug des Weges kam, sah er rot. Er stieg aus dem Wagen, ging zum Pkw des anderen Mannes und riss mit den Worten „Was hast du da verloren?“ die Fahrertür auf. „Ich war auf 180. Jeder wär auf 180 gewesen“, gab der Zeuge an.

Zwischen den beiden Männern entwickelte sich in weiterer Folge eine Prügelei. „Er hat mich einfach rausgezogen auf die Straße und auf mich eingeschlagen“, schilderte der Angeklagte. Im Zuge der Keilerei sei ihm sogar in den Finger gebissen worden: „Ich dachte schon, dass mein Finger weg ist, dass ich keinen Finger mehr habe.“ Er hätte sich schließlich aufgerappelt, sei zu seinem Auto gegangen und habe wegfahren wollen. Dabei hätte er „irrtümlich in die falsche Richtung umgedreht. Ich hab anscheinend sein Auto und ihn gestreift.“

„Er ist mit Vollgas auf mich losgefahren“

Er habe den Mann gar nicht wahrgenommen, versicherte der Angeklagte: „Ich war in Panik und wollte weg!“ Laut Anklage soll der 35-Jährige auf den anderen Mann mit überhöhter Geschwindigkeit losgefahren sein und diesen niedergestoßen haben. Dann soll er den Rückwärtsgang eingelegt und noch ein Mal durchgestartet haben. „Er ist mit Vollgas auf mich zugefahren“, meinte der Verletzte. Er hätte sich im letzten Augenblick zwischen geparkte Autos gerettet.

Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren erklärt, er wäre nach der Prügelei so aufgeregt gewesen, dass er den falschen Gang eingelegt und seinen Kontrahenten unabsichtlich niedergestoßen hätte. Ein zweites Mal sei er gar nicht in dessen Richtung gefahren. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten erlitt der Verletzte schwere Prellungen und Hautabschürfungen am Kopf, am rechten Unterschenkel und am rechten Unterarm sowie eine Verrenkung des rechten Schultergelenks. Der Sachverständige bescheinigte ihm eine Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen.