Zelle angezündet: Prozess wird fortgesetzt

Mit Zeugenaussagen ist am Dienstag der Prozess gegen einen Algerier fortgesetzt worden, der im Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt angezündet hatte. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.

Der Mann räumte zuletzt ein, seine Matratze angezündet zu haben, bestritt aber den Tötungsvorsatz. Er habe niemanden verletzen wollen: „Ich wollte nichts Böses.“ Die Zelle habe ihm „einfach nicht gefallen“, erklärte er zu seinem Motiv.

Daher hätte er seinen drei Mitgefangenen erklärt, er werde nun „den Justizwachebeamten ein bisschen Angst einjagen und mein Bett anzünden“. Damit habe er seine Verlegung in einen anderen Haftraum erzwingen wollen, nachdem eine entsprechende Bitte zuvor abgelehnt worden war, erklärte der 34-Jährige dem Gericht - mehr dazu in Prozess nach Zellenbrand: Urteil ausgesetzt.

Zelle Brand

ORF

Die Zelle nach dem Brand

Gefangene und Justizwachebeamte verletzt

Löschversuche seiner Mitgefangenen unterband der Mann, indem er seine Zellengenossen mit zwei gezückten Speisemessern bedrohte. Erst durch die starke Rauchentwicklung und den späten Alarm, den ein anderer Insasse doch noch auszulösen vermochte, wurden Justizwachebeamte auf das Feuer aufmerksam. Die Betriebsfeuerwehr rückte an und dämmte die Flammen ein.

Die drei Mitgefangenen des Algeriers wurden schwer, einer sogar lebensgefährlich verletzt. Letzterer erlitt ein massives Inhalationstrauma und Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Elf Justizwachebeamte erlitten Rauchgasvergiftungen und mussten im Spital behandelt werden. Die angezündete Zelle wurde komplett zerstört. Sachschaden: 50.000 Euro.

Aus Sicherheitsgründen in Justizanstalt

Der Algerier hatte sich eigentlich in Schubhaft befunden. Nach drei rechtskräftigen Verurteilungen hätte er in seine Heimat abgeschoben werden sollen. Weil er im Polizeianhaltezentrum tobte, war er aus Sicherheitsgründen in die JA Josefstadt überstellt worden.

Der Mann war bereits im vergangenen August vor Geschworenen gestanden - die drei Berufsrichter setzten damals deren Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. Die Laienrichter hatten mehrheitlich den inkriminierten Tötungsvorsatz verneint.

Seit 13 Jahren illegal in Europa

Seit 13 Jahren hält sich der Algerier eigenen Angaben zufolge in Europa auf: „Egal, wo ich hingehe, meine Asylansuchen werden überall abgelehnt.“ Er hat sich daher mehrere Alias-Namen zugelegt: „Ich gebe unterschiedliche Namen, Adressen und gefälschte Dokumente an.“ Einen legalen Aufenthaltstitel hat er trotzdem bisher nirgendwo bekommen.

Dafür ist er bereits in Griechenland, Italien und in Österreich im Gefängnis gesessen. „Das ist normal, weil ich auf der Straße bin und hier niemanden habe. Entweder man vercheckt Drogen oder begeht Diebstähle“, erläuterte der 34-Jährige dem Gericht. Am 4. Dezember 2013 wurde der Mann erstmals aus einer heimischen Justizanstalt entlassen. Acht Tage später wurde er wieder eingesperrt. Bis März 2014 saß er dann im Gefängnis. Sechs Wochen nach seiner Enthaftung klickten neuerlich die Handschellen. Als er Anfang August 2014 auf freien Fuß gesetzt wurde, versuchte der Algerier in Finnland sein Glück.

Nach Österreich abgeschoben

Dort schien er tatsächlich Fuß fassen zu können. Er fand eine Frau, heiratete, wurde dann jedoch von den Polizeibehörden aufgegriffen und - der Gesetzeslage entsprechend - nach Österreich abgeschoben, wo er zuerst um Asyl angesucht hatte. Das habe ihn „ziemlich traurig“ gemacht, meinte der Angeklagte: „Da habe ich angefangen, Probleme zu machen.“

Ein Urteil gegen den Algerier kündigte die vorsitzende Richter Martina Krainz für Donnerstag an.