Kunstrückgaben aus KHM und Belvedere

Der Kunstrückgabebeirat hat sich am Freitag mit Kulturgütern des Kunsthistorischen Museums, des Belvederes und der Albertina beschäftigt. Er empfahl dabei die Rückgabe von zwei Büchern des KHM und eines Gemäldes im Belvedere.

Bei den Büchern aus der Sammlung Alter Musikinstrumente des KHM handelt es sich um Bestände des Wiener Musikwissenschafters Guido Adler (1855–1941). Er war von den NS-Machthabern verfolgt worden und starb 1941 in Wien. Seine Tochter Melanie Adler wurde 1942 nach Maly Trostinec deportiert und dort wenige Tage später ermordet.

Das Vermögen wurde arisiert und die Bücher zu einem Großteil der Wiener Universitätsbibliothek überwiesen, die diese später zurück gab. Zwei Bücher gelangten an das Kunsthistorische Museum für die Sammlung alter Musikinstrumente. Deren Rückgabe wird nun empfohlen.

Versteigerung „nichtige Rechtshandlung“

Weiters wurde die Rückgabe des Gemäldes „Parklandschaft in Plankenberg“ von Emil Jakob Schindler aus der Österreichischen Galerie Belvedere empfohlen. Das Werk stammt aus der Sammlung des Berliner Kunstsammlers und Unternehmers Rudolf Mosse (1848-1920). Dessen Tochter und ihr Ehemann mussten kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten flüchten.

Am 29. Mai 1934 wurde die Kunstsammlung, zu der auch das Gemälde von Emil Jakob Schindler zählte, in Berlin versteigert und im Sommer 1941 von der Österreichischen Galerie erworben. Der Rückgabebeirat wertete die Versteigerung der Kunstsammlung als nichtige Rechtshandlung.

Keine Rückgabe aus Albertina

Gegen eine Rückgabe sprach sich der Beirat bei vier Grafiken (Johann Martin von Rhoden, Rudolf Friedrich Wasmann, Johann Christian Klengel und Johann H. Klein) aus der Albertina an die Rechtsnachfolger nach Carl Heumann (1886-1945) aus.

Dazu hieß es in einer achtseitigen Begründung durch den Beirat, dass "Carl Heumann zwar zweifelsfrei verfolgt war, die gegenständlichen (An- und) Verkäufe jedoch nicht von der Situation der Verfolgung, sondern von seinem Interesse als Sammler motiviert waren. Demnach waren die (An- und) Verkäufe von Carl Heumann „als Fortführung einer – unabhängig von der Verfolgung bestehenden – Sammeltätigkeit und nicht als nichtige Rechtsgeschäfte zu werten“.

„Nichtige Rechtsgeschäfte“

Empfohlen wird eine Restitution nur, wenn die An- und Verkäufe von Objekten als „nichtige Rechtsgeschäfte“ bewertet werden. Diese werden im Nichtigkeitsgesetz definiert. Demnach sind "entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte und sonstige Rechtshandlungen während der deutschen Besetzung Österreichs … null und nichtig, wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13. März 1938 zugestanden sind.“

Die Kommission für Provenienzforschung wurde 1998 eingerichtet. Sie untersucht die österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen nach Objekten, die heute in Folge einer NS-Entziehung im Eigentum des Bundes stehen.

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