Polizeiopfer will höhere Entschädigung
Die Verhandlung wurde zwar geschlossen, für ein Urteil müssen aber noch weitere Details aus der Krankheitsgeschichte von J. begutachtet werden. Zweimal ist die Verhandlung bereits verschoben worden, weil es Bakary Jassey damals so schlecht geht, dass er ins Spital musste - mehr dazu in Polizeiopfer in Spitalsbehandlung. Laut einem neuen Gutachten leidet er an Angstzuständen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
APA/ Herbert Pfarrhofer
Monatliche Rente gefordert
Es kann sein, dass er sich davon nie wieder erholt, so der Gutachter. Deshalb fordern seine Anwälte nun eine höhere Entschädigung als die bisherigen 110.000 Euro - und eine monatliche Rente für den Mann. Damit blitzten sie vor Gericht zunächst ab, das Urteil wird aber aufgehoben.
ORF
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen muss endgültig klären, welche Entschädigung dem heute 44-Jährigen zusteht. Bei der Verhandlung wurde bekannt, dass Jassey bereits bei einem Schubhaft-Aufenthalt vor seiner Misshandlung psychiatrische Medikamente verschrieben bekommen hatte. Dieses Detail soll nun in das Gutachten einfließen. Falls die neuen Informationen relevant sein sollten, wird das Verfahren erneut eröffnet, falls nicht, ergeht ein Urteil.