Mord-Prozess: DNA-Spuren auf Bierflasche

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag der Mordprozess gegen eine 39-Jährige fortgesetzt worden. Die Frau soll ihren Lebensgefährten getötet haben. Tatwaffe ist wahrscheinlich eine Bierflasche, auf der DNA-Spuren entdeckt wurden.

Die Angeklagte - eine ausgebildete Sozialarbeiterin und Krankenschwester - war ins Obdachlosenmilieu abgeglitten, nachdem sie sich zur Alkoholikerin entwickelt hatte. Im vergangenen Juli nächtigte sie gemeinsam mit ihrem aktuellen und ihrem früheren Partner - beide ohne Bleibe - auf der Donauinsel.

Dort soll sie laut Anklage am 15. Juli 2017 ihren um zehn Jahre jüngeren Lebensgefährten mit einer abgebrochenen Bierflasche vorsätzlich getötet haben. Die Angeklagte bestreitet die Tat. Ihr Verteidiger geht davon aus, dass der 29-Jährige vom eifersüchtigen Ex-Partner der Frau umgebracht wurde.

Gutachterin: „Messer als Tatwaffe scheidet aus“

Tatwaffe soll der Verteidigungsstrategie zufolge ein Käsemesser gewesen sein. Auf diesem fanden sich allerdings keine Blutspuren und keine Hinweise auf DNA-Spuren des Toten, die zwangsläufig vorhanden hätten sein müssen, wenn diesem damit in den Körper gestochen und das Messer unmittelbar danach nicht gründlich gereinigt worden wäre.

Dafür wurden auf einer abgebrochenen Bierflasche die genetischen Merkmale der 39-Jährigen nachgewiesen. Wie die DNA-Expertin Christina Stein darlegte, war die Innenseite des Flaschenrests „flächendeckend“ mit dem Blut des Getöteten bedeckt. Am Flaschenhals fand sich eine Mischspur, die sich aus der DNA des 29-Jährigen und der Angeklagten zusammensetzte. Der Spurenlage zufolge sei das Messer „als mögliches Tatwerkzeug auszuscheiden“, sagte Stein.

„Es kann ein Messer sein, eine Glasscherbe, eine abgebrochene Bierflasche.“ Im konkreten Fall spreche eher die sichergestellte abgebrochene Flasche für das Tatwerkzeug.

Opfer hätte gerettet werden können

Beim Prozess am Dienstag sagte die 39-Jährige aus, dass sie an jenem Julitag mitten in der Nacht aufgewacht sei, weil ihr Freund mit einer klaffenden Wunde auf sie gefallen sei. „Er ist auf einmal auf mir gelegen und hat um Hilfe gerufen.“ Der Schwerstverletzte wies eine zehn Zentimeter lange, klaffende Schnitt- bzw. Stichverletzung unterhalb des Schlüsselbeins auf. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verblutete.

„Vom Verletzungsbild passt das eher zum Flaschenhals. Die dreidimensionale Gestaltung der Wunde ist für mich nicht messertypisch“, sagte Risser. Seinem Gutachten zufolge hätte der 29-Jährige gerettet werden können, wäre der Mann rasch gefäßchirurgisch versorgt worden: „Aber die alarmierte Rettung musste herumfahren, bis er auf der Donauinsel gefunden wurde.“ Das Tatgeschehen hatte sich mitten in der Nacht auf einem Platz abgespielt, an dem Obdachlose ihre Zelte aufschlugen.

Zeugen nicht erschienen

Dem Schwurgericht erklärte die Angeklagte, der Sterbende hätte in ihren Armen wiederholt „Fritzl“ geflüstert, den Namen ihres eifersüchtigen Ex-Freunds: „Da war für mich klar, dass es nur der sein kann. Er war krankhaft eifersüchtig, und er hat es ein paar Mal angekündigt.“

Die Staatsanwaltschaft geht demgegenüber aufgrund der Beweislage davon aus, dass die 39-Jährige mit der abgebrochenen Flasche gegen den Partner vorgegangen war, nachdem es zwischen den beiden offenbar zu einem Streit gekommen war. Sie soll vor ihrer Festnahme die Bluttat zwei Bekannten gestanden haben.

Weder der Ex-Freund der Angeklagten, den diese der Bluttat bezichtigt, noch jene beiden Unterstandslosen, denen sie vor ihrer Festnahme die Tat gestanden haben soll, kamen ihrer Zeugenladung nach. Diese sollen jetzt stellig gemacht werden, da auf ihre Aussagen nicht verzichtet werden kann. Die Verhandlung wurde zu diesem Zweck auf den 18. Juni vertagt.

Links: