Mord auf Straße: Mann nahm zuvor Geisel

Der Mann, der am Dienstag auf der Wieden seine Ex-Partnerin und dann sich selbst erschossen hat, nahm zuvor auch eine Geisel. Ein 24-jähriger Bekannter wurde genötigt, mehrere Orte anzufahren, so auch die Wohnadresse des Opfers.

Nachdem ein 38-jähriger Tatverdächtiger in der Rienößlgasse zuerst seine Ex-Lebensgefährtin und anschließend sich selbst mit einer Pistole erschossen hatte, meldete sich ein 24-jähriger Mann in einer Wiener Polizeiinspektion. Dabei brachte er neue Details zum Mordfall ans Tageslicht.

Autolenker mit Pistole bedroht

Die beiden einander flüchtig bekannten Männer hatten sich am 29. Mai getroffen, um mit dem Auto des Jüngeren in ein Tattoo-Studio zu fahren. Während der Fahrt zog der 38-Jährige plötzlich eine Pistole und bedrohte den Jüngeren. Anschließend zwang er ihn, verschiedene Orte in Wien anzufahren, wo er seine Ex-Freundin vermutete, unter anderem ein Gericht sowie deren Wohnung.

Der geschockte Autolenker musste den Mann schließlich am Tatort in der Rienößlgasse aussteigen lassen und durfte dann wegfahren. Während der Fahrt hatte der um sein Leben fürchtende Lenker versucht, den Älteren zu beruhigen. Der 38-Jährige hatte seinem Bekannten gegenüber den Mord nicht angekündigt. Als der junge Mann von der Bluttat erfuhr, meldete er sich als Zeuge bei der Polizei.

Täter hatte Betretungsverbot in Wohnung der Frau

Das Motiv für den Mord und Suizid auf der Straße wird mit dem Ende der Beziehung und Eifersucht des Mannes in Zusammenhang gebracht. Die Partnerschaft dürfte nach bisherigen Ermittlungen nicht allzu lange bestanden und von der Frau beendet worden sein. Eine folgenreiche Auseinandersetzung gab es wenige Wochen vor der Tat: Am 9. Mai wurde der 38-jährige wegen schwerer Nötigung angezeigt. Opfer sei die Ex-Partnerin gewesen, die er mündlich mit dem Umbringen bedroht haben soll, sagte Polizeisprecher Daniel Fürst.

Der Mann wurde mit einem Betretungsverbot für die Wohnung der 35-Jährigen belegt, das auch polizeilich überprüft wurde. Allerdings war das Verbot schon wieder ausgelaufen: „Jedes Opfer hat zwei Wochen nach Verhängung eines Betretungsverbots die Möglichkeit, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das ist in diesem Fall nicht passiert“, erläuterte Fürst.

Frau hinterlässt minderjährigen Sohn

Nach der Auseinandersetzung am 9. Mai wurde auch ein Waffenverbot gegen den Mann ausgesprochen. Die Pistole, mit der er die 35-Jährige erschossen haben soll, besaß er illegal. Die Obduktion der Verstorbenen ergab, dass diese durch zwei Schüsse getötet wurde. Die ballistische Untersuchung der Tatwaffe ist noch nicht abgeschlossen. Die Frau hinterlässt einen minderjährigen Sohn.

Den Zeugenberichten zufolge gab der Mann am Dienstag gegen 10.20 Uhr in der Rienößlgasse mehrere Schüsse auf die Frau ab, ehe er die Waffe gegen sich selbst richtete. Zwei Zeugen alarmierten die Polizei, diese wiederum die Rettung. Für die beiden Personen kam jedoch jede Hilfe zu spät - mehr dazu in Mann tötet Frau und sich selbst auf Straße.