Freispruch im Zweifel nach Brand

Wenige Stunden vor einer geplanten Delogierung ist im November 2016 in Liesing Feuer in einer Wohnung ausgebrochen. Am Mittwoch ist der damalige Mieter vom Vorwurf der Brandstiftung im Zweifel freigesprochen worden.

Ausschlaggebend für den Freispruch waren die Zeugenaussagen des zehnjährigen Sohnes und der Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten. Der Bub erklärte, er wäre in der Nacht auf den 11. November 2016 aufgewacht, „weil es gestunken hat“. Er habe darauf den schlafenden Vater geweckt, der entdeckt hätte, dass es im mehrflügeligen Schlafzimmer-Schrank zu brennen begonnen hatte.

Unmittelbar nach dem Brand hatte er gegenüber der Polizei angegeben, er sei vom Vater geweckt worden. Diese Aussage durfte das Gericht aber nicht verwerten. Die Polizisten hatten den unmündigen Sohn nicht über sein Entschlagungsrecht belehrt.

Die Ex-Freundin, die auf ihren früheren Lebensgefährten nicht gut zu sprechen ist, versicherte dem Schöffensenat, dieser hätte nicht - wie von der Anklage angenommen - fluchtartig die Wohnung verlassen, sondern Löschversuche unternommen. Außerdem bestätigte sie, dass ihr Sohn als Vierjähriger in der Wohnung mit einem Feuerzeug gezündelt hätte. Am Ende reichte dem Senat die Beweislage nicht aus, um einen Schuldspruch zu fällen. Der Freispruch ist rechtskräftig.

„Ich hab das nicht gemacht“

Von Anfang an hatte der Angeklagte in dem Mitte Mai eröffneten Verfahren erklärt, das Feuer nicht gelegt zu haben. Der 36-Jährige hatte 2008 mit seiner Lebensgefährtin und zwei Söhnen eine schicke neue Wohnung bezogen. Ab Mitte 2012 blieb er immer wieder die Miete schuldig, Mietzins- und Räumungsklagen folgten. Der Mann hatte sich selbstständig gemacht, mit seinen Geschäften jedoch finanziellen Schiffbruch erlitten. Am 11. November 2016 sollte die Familie um 8.00 Uhr delogiert werden.

Der 36-Jährige hatte den Termin seiner Familie verheimlicht, um nicht „den ganzen Stress weiterzugeben“, wie er sagte. Wenige Stunden vor der Delogierung brach im Schlafzimmer, in dem der Vater mit seinen Söhnen nächtigte - die Frau schlief nebenan - ein Brand aus. Der Angeklagte deutete an, im Kasten befindliche Akkus oder Batterien könnten explodiert sein. Ein von der Justiz beigezogener Brandsachverständiger konnte keine eindeutige Brandursache feststellen, kam aber zum Schluss, dass es nur einen Brandherd gegeben haben dürfte.