Missstände in der Firma

Missstände in der Firma - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Überlange Arbeitszeiten, nicht bezahlte Überstunden und Unterentlohnung: Das sind Probleme am Arbeitsplatz, unter denen manche Arbeitnehmer leiden und die sie alleine nicht ändern können. Es zeigt sich, dass im aufrechten Arbeitsverhältnis kaum ein Arbeitnehmer wagt, auch noch so gerechtfertigte Ansprüche anzusprechen oder gar gerichtlich durchzusetzen. Die meisten Gerichtsverfahren werden daher auch bei bereits beendeten Arbeitsverhältnissen durchgeführt.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt in den Tag“, 20.3.2014

Hilfe von außen

Die Arbeiterkammer selbst hat keine Befugnis in Firmen zu gehen und Arbeitsbedingungen oder die Entlohnung zu kontrollieren. Die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeiten obliegt den Arbeitsinspektoraten, ebenso die Kontrolle des technischen Arbeitnehmerschutzes.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, können aber diese Verpflichtung auch an die Arbeitnehmer übertragen. Oft werden diese aber nicht korrekt geführt. Es wird nicht das abgebildet, was tatsächlich geschehen ist. Arbeitszeitaufzeichnungen sollten daher nie unterschrieben werden, wenn sie nicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten wiedergeben. Das Arbeitsinspektorat kann Verwaltungsstrafen verhängen, und zwar pro einzelnem Arbeitnehmer und für jeden einzelnen Verstoß. Der Strafrahmen liegt zwischen 72 und 1.815 Euro im Wiederholungsfall.

Wer kontrolliert Unterentlohnungen?

Die Gebietskrankenkassen können im Rahmen einer Beitragsprüfung kontrollieren, ob Arbeitnehmer korrekt zur Sozialversicherung angemeldet sind. Dabei überprüfen sie auch, ob die Bezahlung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages erfolgt.

Ist jemand gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet, also schwarz beschäftigt, obliegt die Durchsetzung der Anmeldung ebenfalls den Gebietskrankenkassen. Stellen diese Schwarzarbeit oder Unterentlohnung fest, schreiben diese die Sozialversicherungsbeiträge vor und verhängen auch erhebliche Strafzuschläge.

Den Gebietskrankenkassen steht gemäß Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz auch die Kontrolle der vorgeschriebenen Löhne und Gehälter zu. Sie prüft die korrekte Entlohnung nach den österreichischen Kollektivverträgen von nach Österreich auf Dauer entsandten Arbeitnehmern, aber auch ob inländische Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer korrekt bezahlen.

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