Tipps für den Ferialjob

Tipps für den Ferialjob - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Über 100.000 Schüler verdienen sich Geld in den Ferien oder sammeln als Praktikanten erste Berufserfahrungen. Das sind leider nicht immer die besten, wie Beschwerden bei der Arbeiterkammer zeigen. Doch ein Ferienjob ist ein richtiges Arbeitverhältnis mit allen Rechten. Wir haben Tipps zusammengestellt, damit der Ferienjob kein Flop wird:

Tipp 1: Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ferialarbeiter und Arbeitgeber. Er legt die Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie die Bezahlung fest. Der Arbeitsvertrag kann zwar schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, die AK empfiehlt jedoch, sich mit einem Vertrag Schwarz auf Weiß abzusichern. Jedenfalls müssen Arbeitgeber den Ferialjobber sofort nach Aufnahme der Tätigkeit einen Dienstzettel geben: Darauf ist kurz zusammengefasst, was mündlich vereinbart wurde, zum Beispiel die Arbeitsstunden pro Woche und das Entgelt. Der Dienstzettel sollte unbedingt aufbewahrt werden!

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 29.6.2014

Tipp 2: Arbeitszeiten und Pausen

Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden – insbesondere im Gastgewerbe. Die tägliche Arbeitszeit darf maximal neun Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden. Jugendliche haben Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.

Tipp 3: Arbeitszeit-Aufzeichnungen führen

So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben! Die AK bietet eine Vorlage zur Arbeitszeit-Aufzeichnung zum Download an. Technikaffine können per Computer oder Smartphone den AK-Zeitspeicher nutzen.

Tipp 4: Wie viel bekomme ich für meine Arbeit?

Arbeiten für ein Taschengeld – das war einmal! Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es für eine Branche keinen, bildet das ortsübliche Entgelt die Grundnorm. 700 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob also auf jeden Fall bringen! Wie viel vom Bruttolohn übrigbleibt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner herausfinden.

Tipp 5: Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld

Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.

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