Krank im Urlaub

Krank im Urlaub - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag Vormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen. 

Im Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 7.8.2014

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.

WICHTIG! Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

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