Kündigung im Urlaub

Kündigung: Kein Job mehr nach dem Urlaub? - das ist das aktuelle Thema der „Radio Wien“-Rubrik „Ganz auf Ihrer Seite“. Jeden Donnerstag Vormittag geben Arbeiterkammer-Experten Tipps. Hier finden Sie alle Informationen.

Urlaub da, Job weg: Grundsätzlich bleibt auch im Urlaub das Kündigungsrecht bestehen, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können während des Urlaubes kündigen.

Kündigung im Urlaub zulässig?

Der OGH stellt bei der Frage der Zulässigkeit der Kündigung im Urlaub auch auf die Länge der Kündigungsfrist ab. Durch eine kurze Kündigungsfrist wird der Erholungszweck des Urlaubs vereitelt und die Kündigung wird daher als zeitwidrig betrachtet. Das bedeutet, dass zwar das Dienstverhältnis zum vorgesehenen Termin gelöst wird, der Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf Schadenersatz hat. Und zwar muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jenes Entgelt zahlen, dass dieser erhalten hätte, wenn der Arbeitgeber ihn erst nach Ende des Urlaubes gekündigt hätte.

Sendungshinweis:

„Gut gelaunt durch den Tag“, 14.8.2014

Es muss aber sichergestellt sein, dass die Kündigung dem anderen Vertragspartner auch tatsächlich zugegangen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub zu Hause verbringt und das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer an die Wohnadresse zugestellt wird.

Und wie schaut es aus, wenn man im Urlaub wegfährt?

Wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer im Urlaub nicht zu Hause ist, dann gilt die Kündigung an die Wohnadresse als nicht zugegangen, sondern erst mit der Rückkehr und dem tatsächlichen Zugang. Das heißt, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber erzählt, dass er zwei Wochen nach Italien fährt und der Arbeitgeber schickt trotzdem ein Kündigungsschreiben an seine Wohnanschrift, dann geht die an die Wohnadresse zugestellte Kündigung dem Arbeitnehmer erst zu, nachdem er aus Italien zurückkommt und die Kündigung aus dem Briefkasten nehmen oder vom Postamt abholen kann.

Muss man dem Arbeitgeber melden, wo man seinen Urlaub verbringt?

Nein, es besteht keine Verpflichtung dem Arbeitgeber zu sagen, ob man wegfährt und wohin. Der Arbeitgeber kann das Kündigungsschreiben an jene Adresse zustellen, die ihm bekannt ist, den Arbeitgeber trifft aber das entsprechende höhere Risiko eines eventuellen Nichtzuganges der Kündigung.

Was ist daher zu raten?

Finde ich nach der Rückkehr aus meinem Urlaub ein Kündigungsschreiben in meinem Postkasten, dann sollte ich sofort aktiv werden und die Rechtsberatung der AK Wien in Anspruch nehmen. Die ExpertInnen können aufgrund der Umstände des Einzelfalles prüfen, wann der Zugang erfolgte und auch wann das Arbeitsverhältnis korrekt beendet ist. Vor allem wenn jemand gegen die Kündigung etwas unternehmen will und um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses kämpfen möchte, gibt es eine relativ kurze Frist von in der Regel zwei Wochen, in der zu handeln ist und eine Klage bei Gericht eingebracht werden kann.

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