Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch ist eine im Normalfall jährlich stattfindende Besprechung zwischen Mitarbeiter und Führungskraft über Aufgaben und Ziele im Arbeitsverhältnis, die Zusammenarbeit und die Entwicklungsmöglichkeit.
Empfehlenswert ist es die wesentlichen Punkte des Gesprächs schriftlich festzuhalten. Dafür gibt es in den meisten Firmen bereits Formulare, aber auch online sind derartige Hilfsmittel vorhanden.
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Rechtliche Situation
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 22.09.2016
Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf ein Mitarbeitergespräch. Oft ist die Durchführung aber in Betriebsvereinbarungen geregelt. Auch die Kollektivverträge oder der Arbeitsvertrag können einen Anspruch darauf vorsehen.
In der Regel verbessert ein MAG die Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Zusätzlich werden Ziele klar definiert, es besteht Raum für offenes wechselseitiges Feedback und die Motivation und Arbeitsleistung wird gefördert. Vor allem für den Arbeitgeber ist es daher ein nicht zu unterschätzendes Führungsinstrument.
Inhalte und Dauer eines Mitarbeitergesprächs
Wichtig ist, dass bei einer Dauer von in etwa zwei Stunden, das Mitarbeitergespräch frei von jeglichen Störungen und Unterbrechungen durchgeführt wird.
Auch anlassbezogene Mitarbeitergespräche sind sinnvoll, etwa wenn es um Leistungsbeurteilungen und deren Folgen daraus geht.
Vorbereitung auf ein MAG
Eine schriftliche Vorbereitung auf ein Mitarbeitergespräch wird von den Experten der Arbeiterkammer angeraten. „Vor allem die Dreiteilung der Strukturierung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft hat sich in diesem Fall bewährt“, erklärt Jasmin Haindl, Juristin der AK Wien.
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Eines sollte der Arbeitnehmer in jedem Fall beachten, selber Vorschläge für die Zukunft einzubringen bewahrt davor, dass nur der Arbeitgeber federführend im Mitrbeitergespräch ist.
Bei den Feedbackrunden sind laut Arbeiterkammer vor allem Ich-Botschaften zielführend.
Verschwiegenheit und Protokoll
Während des MAG sollte es ein schriftliches Protokoll geben. Davon bekommen dann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Durchschlag.
Grundsätzlich unterliegt das Protokoll des Mitarbeitergespräches der Verschwiegenheit. Das Besprochene sollte nur dann den Raum verlassen, wenn es notwendig ist. Das gilt vor allem wenn andere Kollegen mit der Umsetzung des Besprochenen betraut sind (Weiterbildung, vertragliche Veränderungen).