Was darf im Dienstzeugnis stehen

Wie ein Dienstzeugnis auszusehen hat, was drinnen stehen muss und was nicht drinnen stehen sollte, ist diesmal das Thema in „Ganz auf Ihrer Seite“ mit den Experten der Arbeiterkammer Wien.

Ein Dienstzeugnis benötigen Arbeitnehmer sehr häufig für die Bewerbung bei neuen Arbeitgebern, um ihre Berufserfahrung nachweisen zu können. Auch für die zustehende Einstufung und Entlohnung bei zukünftigen Arbeitgebern ist es besonders wichtig. Im Zeugnis hat der Arbeitgeber die Dauer und die Art der Tätigkeit anzugeben, also von wann bis wann der Arbeitnehmer beschäftigt war und was er gearbeitet hat.

Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber nur den Beruf angibt, sondern es ist der tatsächliche Aufgabenbereich des Arbeitnehmers aufzulisten. Beispielsweise wäre es zu wenig nur zu schreiben, die „Arbeitnehmerin war Verkäuferin“, sondern der Arbeitgeber hat die Tätigkeiten, wie etwa Verkaufsberatung, Kassieren, Nachbestellung von Waren sowie Inventurarbeiten im Zeugnis anzuführen.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 20.4.2017

Es wird unterschieden zwischen „einfachen Dienstzeugnissen“ und „qualifizierten Dienstzeugnissen“. In einem einfachen Dienstzeugnis stehen die Dauer des Dienstverhältnisses und die Art der Tätigkeit; ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich noch eine Beurteilung.

Zu beachten ist dabei, dass man keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat. Das bedeutet, dass ein Dienstzeugnis keine Beurteilung über die Arbeitsleistung enthalten muss. Also um dem Gesetz zu entsprechen, muss der ehemalige Arbeitgeber nur ein einfaches Dienstzeugnis ausstellen.

Dienstzeugnis

colourbox.de

Geheimsprache der Arbeitgeber

Oberstes Gebot bei Dienstzeugnissen ist aber, dass nichts drinnen stehen darf, was dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschweren könnte. Nachteiliges darf der Arbeitgeber somit nicht hineinschreiben, ganz unabhängig davon, welche Art von Dienstzeugnis er ausstellt. Deswegen verwenden Arbeitgeber manchmal Formulierungen, die versteckt Negatives über den Arbeitnehmer aussagen.

Die Beurteilung in Dienstzeugnissen erfolgt üblicherweise nicht im Schulnotensystem sondern durch Beschreibungen der Arbeitsleistung. Ein häufig verwendeter Satz ist beispielsweise: der Arbeitnehmer erledigte sämtliche Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Dies wäre ein Sehr Gut. Er erledigte die Arbeiten zur Zufriedenheit klingt zwar auch positiv, wäre hingegen nur ein Genügend.

Was heißt was im Dienstzeugnis?

Wenn zum Beispiel drinnen steht „der Arbeitnehmer scheute Konflikte nicht“, dann heißt das auf gut Deutsch er war ein „Streithansl“; „sie war eine gesellige Kollegin“ könnte ein Hinweis für ein Alkoholproblem sein.

„Der Arbeitnehmer hat sich redlich bemüht seine Aufgaben zu erfüllen“, heißt so viel wie bemüht ja, aber das Ergebnis war nicht zufriedenstellend.

Beurteilungen im Dienstzeugnis sollten daher immer im Superlativ formuliert sein, also z. B. höchst engagiert, äußerst kompetent, sehr fleißig, immer motiviert etc.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ins Dienstzeugnis die Beendigungsart nicht hineinschreiben. Ebenso darf eine Funktion wie zum Beispiel Betriebsrat nicht angeführt werden. Im Einzelfall kann dies aber unter Umständen auch nützlich sein.

Was tun gegen ein schlechtes Dienstzeugnis?

Ist das Dienstzeugnis mangelhaft, weil etwa die Tätigkeiten nicht ordnungsgemäß aufgezählt sind oder das Zeugnis negative Beurteilungen enthält, so kann man vom Arbeitgeber schriftlich unter Setzung einer Frist die Korrektur verlangen. Kommt er dem Verlangen nicht nach, muss das Dienstzeugnis eben eingeklagt werden.

Auch während eines Arbeitsverhältnisses kann ein sogenanntes „Zwischenzeugnis“ vom Arbeitgeber verlangt werden, mit dem Unterschied, dass hier der Arbeitnehmer die Kosten übernehmen muss. Da Dienstzeugnisse nicht mehr gebührenpflichtig sind, fallen in der Regel aber ohnehin keine oder nur sehr geringe Kosten an.

Um keinen Geheimcode des Arbeitgebers mit negativem Inhalt zu übersehen, empfiehlt es sich, das Dienstzeugnis bei Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer prüfen zu lassen.