Stadtschulrat: FPÖ-Anzeige abgeblitzt

Das Verfahren gegen Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) wegen Amtsmissbrauch wurde eingestellt. Die FPÖ hatte ihn angezeigt, nachdem er Maximilian Kraus als Stadtschulrats-Vizepräsidenten ablehnte und beharrt weiter auf ihrem Nominierungsrecht.

Wir haben einen Rechtsanspruch auf den Posten, argumentierte die FPÖ und zeigte Häupl an - mehr dazu in Häupl vs. Krauss: Streit um Stadtschulrat. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nun aber die Ermittlungen gegen Häupl eingestellt, sagt Behördensprecher Thomas Haslwanter gegenüber wien.ORF.at.

„Aufgrund der Ermittlungen sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass er als Präsident des Stadtschulrates gesetzlich berechtigt war, einen bestimmten Kandidaten nicht zu ernennen und stattdessen einen neuen Vorschlag zu verlangen“, begründete Haslwanter die Einstellung der Ermittlungen.

Maximilian Krauss, Heinz-Christian Strache

APA/Roland Schlager

Maximilian Krauss

Verfassungsgerichtshof prüft noch

Doch die FPÖ hielt stets an Krauss fest und schaltete im Herbst auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Die Freiheitlichen wollen die Aufhebung der Bestimmungen des Wiener Schulgesetzes zur Bestellung des Vizepräsidenten erreichen. Eine Entscheidung werde es aber nicht vor Ostern geben, sagte Behördensprecher Christian Neuwirth.

Krauss selbst hatte sich auch an die Anti-Diskriminerungsbehörde gewandt, um die Auszahlung seines Verdienstentgangs zu erwirken. Er will die Summe von insgesamt 12.459 Euro - mehr dazu in Verdienstentgang: Krauss will 12.459 Euro. Laut dem 22-jährigen, schlagenden Burschenschafter gibt es aber auch hier noch keine Entscheidung.

FPÖ beharrt auf Nominierungsrecht

Auch wenn das Verfahren gegen Bürgermeister Häupl in Sachen Stadtschulrat eingestellt wurde, beharrt die FPÖ auf ihr Nominierungsrecht. Der freiheitliche Kandidat heiße weiterhin Maximilian Krauss, betonte der blaue Rathaus-Klubchef Johann Gudenus am Montag in einer Aussendung.

„Wir nehmen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zur Kenntnis. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass die zweitstärkste Fraktion das Nominierungsrecht hat“, so Gudenus. Bevor von Seiten der FPÖ über weitere Schritte nachgedacht werde, werde man erst noch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abwarten, legte Gudenus in der Aussendung dar.

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