Frau verbrannt: Freispruch

Am zweiten Prozesstag war der Angeklagte aus der U-Haft entlassen worden, nun folgte der Freispruch. Die Geschworenen halten ihn nicht für den Mörder seiner Ex-Lebensgefährtin, die vor zwei Jahren bei lebendigem Leib verbrannt wurde.

Die Geschworenen entschieden in dem Indizienprozess mit 7:1 Stimmen zugunsten des Angeklagten. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Laut Anklage hieß es, der Bauingenieur hätte im Oktober 2010 seine Freundin aufgrund „krankhafter Eifersucht“ und des sich abzeichnenden Beziehungsendes getötet. Das Opfer wurde später auf einem Misthaufen in der Slowakei entdeckt. Hieb- und stichfeste Sachbeweise gegen den Mann fehlten aber.

Leopardenfelldecke galt als Indiz

Die Staatsanwaltschaft verwies auf mehrere Indizien, die ihrer Ansicht nach „schlüssig und widerspruchsfrei“ für die Täterschaft des Mannes sprechen. So wurde am Fundort ihrer sterblichen Überreste eine aus der Wohnung der Frau stammende Decke aus Leopardenfell entdeckt, in welche die aus dem Kosovo stammende Frau eingewickelt worden war. Daraus ergebe sich zwingend, dass der Täter Zugang zu diesen vier Wänden gehabt haben muss, meinte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte war bereits am zweiten Verhandlungstag vom Richtersenat wegen relativierender Zeugenaussagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden - mehr dazu in Mordprozess: Angeklagter enthaftet.

Nur drei Personen in der Wohnung

In der Nacht der Tat, am 16. Oktober 2010, hielten sich laut Staatsanwalt in der Wohnung nur drei Personen: die 28-Jährige selbst, der Angeklagte und der Bruder des Opfers. „Sie wird sich nicht selbst stranguliert und angezündet haben, der Bruder hat geschlafen, was auch der Angeklagte bestätigt - also bleibt nur er selbst“, argumentierte der Staatsanwalt. „Wenn zwei Personen in einem Raum sind, und nur einer kommt lebend heraus, wer soll der Mörder gewesen sein?“

Dazu komme noch, dass die Frau, wenn sie - wie vom 45-Jährigen behauptet - die Wohnung verlassen habe, um im nahe gelegenen Cafe die Abrechnung zu machen, es nur ein Zeitfenster von fünf Minuten gegeben habe, um die Kellnerin von der Mariahilfer Straße zu entführen. Sie hatte aber die Decke laut dem Angeklagten nicht dabei. Demnach hätten diese hypothetischen Täter in die Wohnung eindringen und die Decke holen müssen. „Das widerspricht wohl jedem gesunden Menschenverstand“, so der Staatsanwalt.

Anwalt: Wurde nur gegen Mandanten ermittelt

Der Staatsanwalt gab sich auch überzeugt, dass der Bauingenieur ein Motiv habe und zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht dort gewesen sei, wo er es angegeben habe - auch wenn die Lokalbetreiber in der Verhandlung nicht mehr davon berichteten, dass er sie aufgefordert habe, ihm das entsprechende Alibi zu geben. In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Leopold Bien: „Wenn es heute einen Freispruch gibt, dann wird ein Mörder freigesprochen.“

Laut Ansicht des Verteidigers wiederum ging die Polizei entsprechenden Ermittlungsansätzen gegen andere Personen - etwa gegen den Ex-Ehemann des Opfers - nicht entsprechend nach. Es sei nur eindeutig gegen seinen Mandanten ermittelt worden. „Er ist schon vor einigen Tagen enthaftet worden, bereiten Sie seinem Martyrium nun endgültig ein Ende“, appellierte Anwalt Nikolaus Rast offenbar erfolgreich an die Geschworenen.