Koloini-Prozess: Vier Freisprüche

Der Prozess gegen Franz Koloini, den Ex-Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider (BZÖ), und drei weitere Angeklagte ist mit vier Freisprüchen zu Ende gegangen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

„Es haben sich keine Anhaltspunkte für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts ergeben“, begründete Richterin Stefanie Öner die vier Freisprüche. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die russischen Geschäftsleute Alexey B. und Artem B. war für sie ein „gewöhnlicher Verfahrensverlauf“, es habe in dieser Hinsicht weder eine „Beschleunigung“ noch eine „bevorzugte Behandlung“ gegeben. Die beiden Unternehmer waren neben Koloini und einem Wiener Anwalt angeklagt.

Wie Öner ausdrücklich betonte, sei im Gesamtverhalten Jörg Haiders, der im Zentrum der inkriminierten Vorgänge gestanden war und der wohl auch auf der Anklagebank Platz hätte nehmen müssen - wäre er nicht im Oktober 2008 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen -, „kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention“ ersichtlich.

Fotografen und Kamerateams vor Prozessbeginn bei Franz Koloini im Wiener Landesgericht

APA/Roland Schlager

Franz Koloini zeigte sich über den Freispruch erleichtert

„Kein Konnex von Zahlungen zu Staatsbürgerschaft“

Die Entscheidung der Bundesregierung, den Russen die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, nannte Öner „inhaltlich richtig“. Die Vermutung der Anklagebehörde, die vermögenden Kraftwerksbetreiber hätten sich die Urkunden mit Überweisungen auf ein auf den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher lautendes Konto bei der Hypo Alpe-Adria erkauft, habe sich nicht beweisen lassen. Es gebe „keinen konkreten Konnex zwischen den Zahlungen und der Verleihung der Staatsbürgerschaft“.

Die Verantwortung der Russen, sie hätten mit den insgesamt überwiesenen 1,9 Mio. Euro Friesachers Formel-1-Karriere im Minardi-Team sponsern wollen, sei „glaubhaft“ und „ein nachvollziehbarer Grund“. Dasselbe galt nach Ansicht des Gerichts für den langjährigen Wiener Anwalt der Russen, der in die Modalitäten des Geldtransfers eingebunden war und die Kontoverbindung bekanntgegeben hatte. Auch bei ihm war laut Öner „weder die subjektive noch die objektive Tatseite erfüllt“.

Franz Koloini mit seinem Anwalt Gerhard Lesjak im Wiener Landesgericht

APA/Roland Schlager

Auch im zweiten Verfahren ist Franz Koloini, hier mit seinem Anwalt Gerhard Lesjak, freigesprochen worden

Freispruch im Zweifel für Koloini

Einen Freispruch im Zweifel gab es auch für Franz Koloini, Jörg Haiders langjährigen Protokollchef. Er hatte bei der Auflösung des Hypo-Kontos einen wechselkursbedingten Überhang von 197.000 Euro auf zwei Sparbücher verteilt und das Geld Haider teilweise in bar übergeben. Während die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) darin eine Geldwäsche erblickte, war nach Ansicht des Gerichts für Koloini „nicht ersichtlich, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt“. Mangels einer sogenannten Vortat könne aber keine Geldwäsche vorliegen.

Die Geldübergabe von 30.000 Euro an Haider in einem Kuvert schaue zwar eigenartig aus, aber nicht alles, was gebarungstechnisch seltsam anmute, sei strafrechtlich verboten, stellte Öner sinngemäß klar.

Koloini zeigte sich nach der Urteilsverkündung sehr erleichtert und betonte, das mediale „Martyrium“ sei für ihn mit dem Freispruch hoffentlich vorbei. Oberstaatsanwalt Pieber, der in seinem Schlusswort mit Nachdruck für vier Verurteilungen plädiert hatte, war zu keiner Stellungnahme bereit.

„Interventionsversuch“ von Haider

Philipp Ita, der ehemalige Kabinettschef der verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), hatte am Montag im Zeugenstand von einem Schreiben Haiders an den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) berichtet. Schüssel führte nach dem überraschenden Tod Prokops interimistisch das Innenressort. Haider machte sich in seinem Schreiben für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Alexey B. und Artem B. stark.

1,9 Mio. Euro, die die beiden russischen Geschäftsleute laut Anklage in die Formel-1-Karriere des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher investiert hatten, sollen die Gegenleistung für Interventionen Haiders bei Schüssel, Prokop sowie Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) gewesen sein. Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom Jänner 2007 wurde den beiden Geschäftsleuten die Staatsbürgerschaft verliehen.

Haider hatte in Bezug auf die Staatsbürgerschaftsanträge bei Schüssel auf einen positiven Ministerratsbeschluss hingewirkt und sich dabei auf eine angebliche „Vereinbarung“ bezogen, die er mit Prokop getroffen habe. Ita nannte das Schreiben an Schüssel „einen Interventionsversuch“, machte zugleich aber deutlich, dass er als Prokops Kabinettschef von einer Vereinbarung Haiders mit der Innenministerium nichts wahrgenommen habe. Eine solche „kann es nicht gegeben haben, weil die Ministerin Prokop keine Zusage ins Blaue gemacht hat“.

Einblicke in Gelder für Friesachers F-1-Karriere

Die gebürtigen Russen hatten im Prozess behauptet, sie hätten nach dem Motto „Tu Gutes für Kärnten“ Friesacher finanziell unterstützt. Zuvor habe die Hypo auf Haiders Wunsch kurzerhand Sponsorengelder für Patrick Friesacher „vorschießen“ müssen, weil die Sponsoren, die Haider auftreiben wollte, noch nicht gefunden waren bzw. noch nicht bezahlt hatten - mehr dazu in Koloini-Prozess: Haider wünschte, Hypo zahlte.

Schon im ersten Rechtsgang, der auf Anordnung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) wiederholt werden musste, hatte es vier Freisprüche gegeben - mehr dazu in Freispruch für Franz Koloini.

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