Lugner: Abfuhr bei Sonntagsöffnung

Eine Abfuhr gibt es für Einkaufszentrumschef Richard Lugner bei der Sonntagsöffnung. Ein Modegeschäft im Kinogebäude dürfe nicht sonntags geöffnet haben, hat das Handelsgericht eine von der Arbeiterkammer eingebrachte Anzeige entschieden.

Der Spruch des Handelsgerichtes besagt, dass ein Modeschäft im Kino-Gebäude Montag bis Freitag nicht nach 21.00 Uhr, samstags nicht nach 18.00 Uhr und sonntags gar nicht geöffnet sein darf. Das Handelsgericht bestätigte damit die von der Bundesarbeiterkammer eingebrachte Einstweilige Verfügung wegen Unlauteren Wettbewerbs.

Gegenüber „Wien heute“ kündigte Lugner-City Betreiber Richard Lugner an: „Wir gehen in Rekurs.“ Der Europäische Gerichtshof hat laut Lugner dessen Beschwerde wegen Wettbewerbsverzerrung angenommen, damit würde der Streit auf einer anderen Ebene weitergehen.

Richard Lugner

APA/Herbert Pfarrhofer

Niederlage für Richard Lugner beim Handelsgericht

Gewerkschaft: „Nicht anders erwartet“

Die zuständige Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hat positiv auf die Entscheidung des Handelsgerichts reagiert. „Wir haben es nicht anders erwartet: Die Ladenöffnungsgesetze regeln auch in Wien eindeutig, wer wann was verkaufen darf. In diesem Sinne ist der Verkauf von stinknormalen Textilien in einem Einkaufszentrum am Gürtel unter dem Deckmantel Kinomode am Sonntag nicht legal, wie sich bestätigt“, so Regionalgeschäftsführerin Barbara Teiber in einer Aussendung.

Sie zeigte sich zudem über das „dankenswerterweise sehr rasche Schließen des neuerlichen Kapitels in diesem skurrilen Dauerkampf gegen die Sonntagsöffnung“ erfreut.

Boutique mit Filmmotiven

Lugner hatte bei der Sonntagsöffnung ein Schlupfloch nutzen wollen: Eine Damenboutique befindet sich im Kinogebäude, sperrte sonntags auf. Lugner argumentierte, der Laden verkaufe Bekleidung, die auch Stars in den Filmen tragen würden bzw. Shirts mit Filmmotiven - mehr dazu in „Kinomode“ für Sonntagsöffnung (wien.ORF.at; 2.2.2013).

Der Spruch des Handelsgerichts gilt ab sofort, der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 36.000 Euro. Das Handelsgericht fasste seinen Spruch am vergangen Montag, am heutigen Donnerstag wurde der Bescheid den Streitparteien zugestellt. Die Arbeiterkammer hatte die Klage am 22. Februar eingebracht - mehr dazu in Sonntagsöffnung: Klage gegen Lugner (wien.ORF.at; 4.2.2013).

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