Bedingte Haft für Ewald Stadler

Ewald Stadler ist im Prozess rund um die „Wehrsport“-Fotos von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage zu einer bedingten Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Stadlers Haftstrafe wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Ebenfalls schuldig gesprochen wurde der Zweitangeklagte Robert Stelzl, ein Mitarbeiter Stadlers. Er wurde zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab. Stadler kündigte Berufung an, Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Parteiinterne Demontage als Hintergrund

Stadler waren in dem Prozess schwere Nötigung und falsche Zeugenaussage im Zusammenhang mit der „Paintball- Affäre“ des Jahres 2007 vorgeworfen worden. Laut Anklage hatte Stadler im Dezember 2006 Strache gedroht, diese Fotos zu veröffentlichen, um damit die Förderung der von ihm geleiteten Freiheitlichen Akademie zu erzwingen. Strache, der damals Stadlers parteiinterne Demontage betrieb, hatte eine zweite Bildungseinrichtung, das Freiheitliche Bildungsinstitut, gegründet.

Während des Prozesses belastete der Wiener FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus den Angeklagten. Parteiobmann Strache bestätigte die Aussagen Gudenus’ - mehr dazu in Stadler von Strache und Gudenus belastet.

Gericht sah Treffen Stadler/Gudenus als erwiesen

Richterin Andrea Philipp sah es als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Gudenus in Wien zusammengetroffen seien und dabei die Drohungen der Fotoveröffentlichung in den Raum gestellt hätten. Sie schenkte damit der Darstellung Gudenus’ Glauben, wonach Stelzl und Stadler bei dem von Gudenus behaupteten Zusammentreffen in einem China-Restaurant in Wien die Fotos vorgelegt hätten.

Verbunden damit sei die Forderung an Strache gewesen, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie, deren Präsident Stadler damals war, noch am selben Tag öffentlich via Aussendung über APA-OTS zu bekunden. Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die „alte“ Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals ja bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet.

Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung unter anderem, dass „mit Sicherheit angenommen werden kann, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in seinem (Stadlers, Anm.) Besitz befanden“ - eben diesen Punkt hatte dieser abgestritten. Auch wurde Stadler der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig befunden. Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat.

Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert

In seinem Schlusswort hatte Stadlers Verteidiger Gernot Steier auf Freispruch plädiert. Erstens habe die Nötigung nicht stattgefunden, zweitens wären die Fotos, hätte es den Versuch gegeben, nicht zur Nötigung geeignet gewesen.

Staatsanwältin Stefanie Schön verwies in ihrem Schlusswort auf das Motiv Stadlers, das im „Verlust der Macht“ aufgrund der Neugründung des Bildungsinstituts durch die FPÖ-Parteispitze bestanden habe.