Missbrauchsprozess gegen Pfadfinderführer

Am Freitag ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen Pfadfinderführer eröffnet worden, der seit 1994 Buben im Alter zwischen sieben und zehn missbraucht haben soll. Die Verhandlung wurde auf 22. Jänner vertagt.

Die Anklage umfasst drei Opfer, die mittlerweile 28, 16 und 13 Jahre alt sind. Den Ältesten soll der Mann von 1994 bis Sommer 2001 missbraucht haben, indem er diesen nach den Pfadfinder-Stunden mit nach Hause nahm und später auf Privatausflüge und sonstige Unternehmungen einlud. Laut Staatsanwältin kam es am Ende auch zu Geschlechtsverkehr.

Angeklagter nicht geständig

Der von einem Verteidiger vertretene Angeklagte stellte alles in Abrede und bezeichnete die Angaben des 28-Jährigen als „total falsch“. Dieser sage „aus Bosheit“ gegen ihn aus, nachdem er seine finanzielle Zuwendungen an den jungen Mann eingestellt hatte: „Er war sehr, sehr erbost, dass ich ihm nichts mehr gegeben habe.“ Der 59-Jährige hatte seinem Schützling nach dessen Zeit bei den „Wölflingen“ im Lauf der Jahre immer wieder Darlehen überlassen, die einen Gesamtbetrag von immerhin 53.000 Euro ausmachten.

Auch die jüngeren Fälle bestritt der 59-Jährige, der sich mittlerweile im Ruhestand befindet und eine Pension von 1.900 Euro bezieht. Der 16-Jährige sehe in ihm „einen Sündenbock“ und schiebe ihn „als Anlass für seine strafbaren Handlungen vor“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Bursch ist vor wenigen Monaten wegen Raubes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er Mitglied einer Jugendbande war. Laut Anklage soll der 59-Jährige ab Herbst 2009 mit dem damals Zehnjährigen geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben und diese erst eingestellt haben, als dieser altersbedingt in eine andere Pfadfinder-Gruppe kam.

Verhandlung auf 22. Jänner vertagt

Das jüngste Opfer wurde laut Anklage seit dem Vorjahr missbraucht, wobei sich diese Übergriffe nicht mehr in der Wiener Sektion, sondern im Bezirk Korneuburg abspielten. Dort lernte der Mann im Sommer 2014 den damals Zwölfjährigen kennen, dessen Anschuldigungen er nun gegenüber dem Schöffensenat auf den angeblichen Egoismus des Unmündigen zurückführte: „Der hat das Problem, dass er alles als Erster haben will. Er hat ein egoistisches Verhalten. Ich habe ihn öfters auf harte Art zurückgewiesen.“ Der Bub belaste ihn jetzt zu Unrecht „aufgrund meiner Zurückweisungen und Zurechtweisungen“. Die Verhandlung wurde auf 22. Jänner vertagt.

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