Ehefrau erstickt: 20 Jahre Haft

Ein 41-jähriger Steirer ist am späten Dienstagabend im Wiener Straflandesgericht wegen Mordes an seiner 23-jährigen Ehefrau schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht verhängte 20 Jahre Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen gingen mit 6:2 Stimmen davon aus, dass er am 18. Dezember 2015 seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Penzing vorsätzlich erstickt hatte. Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen sowie „die massive Gewalteinwirkung über den Zeitraum von mehreren Minuten“ erschwerend, wie die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung darlegte.

Angeklagter vor Prozessbeginn

APA/Herbert Neubauer

Der 41-Jährige am Dienstag vor Prozessbeginn

„Erhebliche Gleichgültigkeit“

Der Angeklagte habe außerdem nach der Tat eine „erhebliche Gleichgültigkeit“ an den Tag gelegt. Der Umstand, dass sich die beiden Töchter des Paares - im Tatzeitpunkt sechs Monate und eineinhalb Jahre alt - bei der Bluttat im selben Raum befanden, wurde ebenfalls erschwerend berücksichtigt.

Die zwei Waisen bekamen ein Trauerschmerzengeld von jeweils 30.000 Euro zugesprochen. „Sie werden ihr Leben lang unter diesen Folgen leiden“, führte die Richterin ins Treffen. Verteidigerin Astrid Wagner bat nach dem Urteil um Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab vorerst keine Erklärung ab.

„Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört“

Laut Anklage hat der 41-Jährige seine Ehefrau am 18. Dezember 2015 in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Penzing mit einem Kopfpolster erstickt - mehr dazu in Tote Frau in Penzing: Ehemann schweigt. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung die Tötungsabsicht bestritten.

Er habe die 23-Jährige im Zuge eines Streits aufs Bett gestoßen, wo diese rücklings zu liegen kam. Die Frau, die ihn betrogen habe, habe auf ihn eingeschrien: „Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört.“ Deswegen habe er sich auf sie gesetzt, sich auf ihrer Brust abgestützt und ihr mit der linken Hand den Mund zugehalten. Er habe irgendwann zwar bemerkt, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein war, sie aber nicht für tot gehalten, behauptete der 41-Jährige.

Ehefrau erstickt

Ein 41-jähriger Mann soll seine 23-jährige Ehefrau in einer Wohnung in Wien-Penzing erstickt haben. Vor Gericht bestritt er eine Tötungsabsicht.

Rettung erst nach 40 Minuten verständigt

Allerdings hatte der gebürtige Steirer unmittelbar danach einen alten Bekannten in der Steiermark angerufen, wie die Auswertung einer Rufdaten-Rückerfassung gab. Diesem erklärte er unverblümt: „I hob mei Oide dawirgt.“ Die Rettung verständigte er demgegenüber erst mehr als 40 Minuten nach dem Angriff. Seiner Frau gehe es nicht gut, gab er bekannt. Als ihn der Mitarbeiter der Notrufstelle anwies, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte eine Herzmassage durchzuführen, ließ er das bleiben. „Weil ich mich nicht getraut habe“, wie er dem Schwurgericht erläuterte.

Angeklagter vor Prozessbeginn

APA/Herbert Neubauer

Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner

Gerichtsmediziner widerspricht Angeklagtem

Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp widersprach der Behauptung des Angeklagten, er habe seine Ehefrau unabsichtlich getötet und beim Mundzuhalten die Nasenöffnungen frei gelassen. Diese Version sei „nicht geeignet, den Tod durch Ersticken zu erreichen“, sagte der Sachverständige. Dass die 23 Jahre alte Frau erstickt wurde, stehe mit Sicherheit fest.

Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konflikten wegen finanzieller Probleme, eine Scheidung stand im Raum. Zwei Jahre nach der Hochzeit wurde der Bauarbeiter handgreiflich, er stand außerdem wegen Gewaltdelikten gegen seine Ex-Frau vor Gericht. Zum Tatzeitpunkt bestand ein Betretungsverbot.