KAV wird Anstalt öffentlichen Rechts

Die Wiener Landesregierung hat sich im Einverständnis mit der Gewerkschaft auf eine Neuorganisation des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) geeinigt. Dieser wird nun eine Anstalt öffentlichen Rechts.

„Statt des bisherigen Entscheidungslabyrinths können wir durch die Neuorganisation dem KAV den notwendigen Spielraum verschaffen, um den Anforderungen im 21. Jahrhunderts begegnen zu können", sagte die Wiener Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger. Der KAV soll laut Frauenberger so nicht nur verantwortlich gemacht werden, sondern erhält auch die notwendige Verantwortung vor allem im Finanz- und Personalbereich.

KAV wird Anstalt öffentlichen Rechts

APA/HANS PUNZ

Neuorganisation des KAV beschlossen

„Mit der Neuorganisation des KAV und vor allem der selbstständigen Personalverantwortung wird dieser flexibler, die interne Verwaltung schlanker sowie Entscheidungswege kürzer. Nun werden wir gemeinsam an der Umsetzung arbeiten“, sagte die Gesundheitssprecherin der Grünen Wien, Birgit Meinhard-Schiebel.

Privatisierung bleibt ausgeschlossen

Die künftige Ausgestaltung des KAV als Anstalt öffentlichen Rechts orientiert sich in Form eines „Wiener Modells“ einer Anstalt öffentlichen Rechts an „Best practice“-Beispielen unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den Bundesländern und bestehender gesetzlichen Regelungen. Es besteht die Absicht, diese Anstalt mit 1. Jänner 2019 einzurichten.

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KAV-Mitarbeiter bleiben bei der Stadt angestellt

Eine Privatisierung bleibt ausgeschlossen – die Stadt Wien wird auch in Zukunft 100-prozentige Eigentümerin bleiben. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll vor Privatisierungen mit einer im Landtag hierfür notwendigen Zweidrittelmehrheit geschützt werden.

Der KAV erhält damit eine Personalhoheit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben durch Zuweisung auch zukünftig Bedienstete der Stadt. Auch eine Finanzhoheit erhält der KAV durch eine mindestens fünfjährige Zuschussvereinbarung. Außerdem besteht die neue Führungsstruktur aus Aufsichtsrat und Vorstand. - Politische Kontrolle bleibt durch Aufsichtsrat und Interpellationsrecht für die Opposition erhalten.

Führungsbesetzung noch unklar

Dem Vernehmen nach wird es demnächst eine Neuausschreibung für die Unternehmensführung geben, die sich dann auch um die weiteren Schritte kümmern soll. Vom bisherigen Direktor Udo Janßen hatte sich die Stadt im März getrennt - mehr dazu in Trennung von Janßen: „Vertrauen verloren“.

Nach dem von extern geholten Manager Janßen könnte es nun wieder eine interne Besetzung geben. Interesse wird Michael Binder nachgesagt, derzeit einer der drei interimistischen Leiter des KAV. Mögliche Kandidaten wären auch die ehemalige ELGA-GmbH-Chefin und ärztliche Leiterin des KAV, Susanne Herbek, oder der vor Janßen nicht zum Zug gekommene Christian Sebesta aus dem Donauspital.

Kritik von ÖVP an spätem Inkrafttreten

Unverständlich ist für Stadtrat Gernot Blümel (ÖVP) und ÖVP-Wien-Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec, dass diese Reform erst Anfang 2019 in Kraft treten soll, „obwohl bereits jetzt sehr viel Zeit verstrichen ist“. Ebenso müsse von der ÖVP aus vorgesehen werden, dass auch Vertreter der Opposition im Aufsichtsrat des KAV vertreten sind.

Die Ärztekammer für Wien unter Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres begrüßt die Pläne zur organisatorischen Neuaufstellung des Wiener KAV und fordert bei der Umsetzung der neuen Organisationsform die Einbindung der Ärzteschaft und die Weiterführung der Arbeitsgruppen. Auch die NEOS begrüßen die Neuorganisation des KAV als Anstalt öffentlichen Rechts.

Den KAV in eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ umzuwandeln, ist für den freiheitlichen Klubobmann im Wiener Rathaus, Dominik Nepp, ein Schritt in die Richtung „Flucht aus dem Budget“. Gleichzeitig liegt für Nepp der Verdacht nahe, dass Rot-Grün so versucht, den KAV der Kontrolle durch die Opposition zu entziehen.

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