Verfahren gegen Schalträgerin eingestellt

Im vergangenen Oktober wurde eine 28-jährige Psychologin wegen der Teilverhüllung ihres Gesichts mit einem Schal angezeigt. Sie hätte gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen. Nun wurde das Verfahren eingestellt.

Die 28-jährige Nora Först wurde am Lerchenfelder Gürtel in Wien angezeigt, weil ihr Schal einen Teil ihres Gesichts verdeckte. „Ich habe auf mein Handy geschaut, und wenn ich nach unten schaue, sind mein Mund und meine Nase natürlich im Schal“, schilderte die 28-Jährige im „Wien heute“-Interview damals das Geschehen - mehr dazu in 28-Jährige will Verhüllungsverbot zu Fall bringen.

Nora Först

ORF

Ihr Gesicht sei durch den Blick aufs Handy verdeckt gewesen, so Först

Hatte mit Strafe gerechnet

Daraufhin kam es zu einem Verwaltungsstrafverfahren. Die 28-Jährige und ihr Anwalt Georg Zanger hatten eigentlich mit einer Verurteilung und Strafe von bis zu 150 Euro gerechnet. Das Strafverfahren gegen die Wienerin wurde aber eingestellt, berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ am Freitag. Überraschend für den Anwalt: Denn seine Mandantin habe sogar zugegeben, dass ihr Gesicht zum Teil mit einem Schal verhüllt war.

Das würde eigentlich bedeuten, die Polizisten hättem nach dem geltenden Verhüllungsverbotsgesetz korrekt gehandelt und die Wienerin sei zu bestrafen. Die Behörde sei „offenbar zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz in der vorliegenden Textierung nicht durchsetzbar ist“, meint der Anwalt nun im „Standard“.

Gang zum Höchstgericht nicht möglich

Bei einer Verurteilung hätten Zanger und seine Mandantin den Fall bis zum Verfassungsgerichtshof oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen können. Sie wollten das neue Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz generell zu Fall zu bringen. Das geht so jetzt aber nicht mehr, so der Anwalt. Er will trotzdem noch weitere rechtliche Schritte prüfen, denn „das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist höchst unbestimmt“.

Das Gesetz wird in der Praxis indes nur sehr zurückhaltend angewendet. Seit Oktober habe es auf dessen Grundlage zwei Festnahmen gegeben, antwortete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) unlängst auf eine parlamentarische Anfrage der Neos. Die Wiener Polizei hat zum Verhüllungsverbot laut eigenen Angaben bisher über 100 Amtshandlungen durchgeführt, zwei Drittel wegen Burkas oder Niqabs. Die Betroffenen würden sich zum Teil isolieren, kritisiert deswegen die Dokustelle Islamfeindlichkeit - mehr dazu in Verhüllungsverbot: „Frauen isolieren sich“.

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