Für Uber rechtlich alles in Ordnung

Der Fahrtendienst Uber reagiert auf das Oberlandesgericht, wonach der Dienst im April in der damaligen Form verboten worden ist. Uber sieht sich seit damals nach eigener Ansicht gesetzeskonform unterwegs.

„Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein“, sagte eine Uber-Sprecherin gegenüber dem ORF. Der Fahrtvermittler aus den USA geht also nach wie vor davon aus, dass jetzt alles rechtlich in Ordnung ist.

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Rückfahrt zur Basis nicht vorgeschrieben

Nachdem das Handelsgericht im April den Dienst abgedreht hat, habe man den Bestellvorgang geändert. Jetzt passe alles, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF. Zudem habe das Oberlandesgericht Wien lediglich festgestellt, dass das Handelsgericht im April im damaligen Rechtsstreit richtig entschieden habe. Der Funkdienst 40100 hat ja geklagt und gewonnen.

Uber darf demnach Fahrgäste nur mehr dann aufnehmen, wenn die Fahrt über die Betriebsstätte gebucht worden ist. Die Taxiinnung will aber mehr. So soll es für Fahrtendienste verpflichtend sein, dass sie nach dem Auftrag an den Betriebsstandort zurückfahren und dort auf den nächsten Autrag warten. Das ist vom Gericht aber nicht vorgeschrieben worden.

Dritte OLG-Entscheidung zu Uber

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt wurde. Das ist am Montag bekannt geworden. Uber kann gegen diese Entscheidung nur noch den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen. „Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist“, hieß es am Montag von den Anwälten der Funkzentrale Taxi 40100. Ende April hatte das US-Unternehmen den Fahrdienst in Wien aber wieder aufgenommen - mehr dazu in Etappenerfolg für Taxler gegen Uber.

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