Schwester ermordet: Ermittlungen gegen Vater

Jener Afghane, der seine Schwester im Vorjahr ermordet haben soll, ist am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen, ermittelt wird noch gegen den Vater der beiden.

Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel einstimmig aus. „Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“, stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Das Motiv wurzle „in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist“, sagte der Richter - mehr dazu in Lebenslang nach Mord an Schwester.

„Er war Werkzeug einer anderen Person“

Das Ermittlungsverfahren gegen den Vater ist noch anhängig, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nina Bussek gegenüber Ö1. Der Vorwurf lautet: Anstiftung zum Mord. Nikolaus Rast, der von der aus Afghanistan stammenden Familie für den Sohn engagierte Anwalt, zeigt zwar Verständnis für den Schuldspruch, „nur er war aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht der Haupttäter. Er war ein Werkzeug einer anderen Person. Ich glaube, dass mein Mandat diese Tat nur begangen hat, weil sie ihm jemand ‚auferlegt‘ hat.“

Angeklagter im Gerichtssaal

APA/Hans Punz

Verurteilter erhob keine Vorwürfe gegen seinen Vater

Wer genau das gewesen sein könnte, soll laut Rast die Staatsanwaltschaft herausfinden. Die Staatsanwaltschaft hat ihre konkreten Ermittlungshandlungen allerdings abgeschlossen und steht vor der Situation, dass der Sohn nie Vorwürfe gegen den Vater erhoben hat - auch nicht im Laufe des Prozesses. Bisherigen Medienberichten zufolge belasten auch die polizeiliche Auswertungen von Telefonaten den Vater nicht.

Anwalt sieht noch offene Fragen

Ob die Ermittlungen gegen den Vater eingestellt oder fortgesetzt werden oder ob er angeklagt wird, dazu wird die Staatsanwaltschaft nun einen geheimen internen Vorhabensbericht erstellen. Letztlich entscheiden dann Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium über die weitere Vorgangsweise.

Anwalt Rast sieht jedenfalls offene Fragen seinen Mandanten betreffend: „Man muss sagen, dass er noch ein Kind ist - er hat eine schwerst verzögerte Reife und ist unterdurchschnittlich intelligent, er hat auch ein kindliches Auftreten, das sagt auch das Gutachten. Da stellt sich schon die Frage: ‚Wer hat ihn gelenkt?‘“ Wobei der Anwalt sich durch diese Argumente auch eine mildere - also nicht lebenslängliche - Strafe für den jungen Mann erhofft.

Allianz wünscht sich Gedenkstein für Opfer

Nicht um die Täter- sondern um die Opferseite geht es der Allianz „Gewaltfrei Leben“ von Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern. Sie wünscht sich für das Opfer ein Denkmal bzw. einen Gedenkstein. Der soll, so Sprecherin Rosa Logar, ein Zeichen sein dafür, dass sich das Mädchen mutig gegen die Familie gestellt hat.

Es könne ein Zeichen sein, „dass in unserer Stadt, in unserem Bezirk, Mädchen leben, die in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, die vielleicht das Haus nicht verlassen dürfen. Das alles hat das Opfer erlebt, sie hat Schläge und Drohungen mit Zwangsheirat oder dem Umbringen erlebt. Wir müssen Versuche der Mädchen, sich zu befreien, noch mehr stärken und wahrnehmen“, so Logar. Vor allem für betroffene Migrantinnen wünscht sich die Allianz Mädchenhäuser in Österreich. Denn Frauenhäuser und auch Jugendwohngemeinschaften seien nicht wirklich geeignet bzw. nicht ausreichend geschützt.

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