Bundestheater: RH kritisiert Preispolitik

Der Rechnungshof (RH) hat die Art for Art Theaterservice GmbH, eine Tochter des Bundestheater-Konzerns, geprüft. Kritisiert wurden dabei unter anderem deren Preispolitik und Personalentscheidungen ohne Ausschreibungen.

Festgehalten wird im Bericht aber auch, dass die Art for Art mit ihren Immobilienverkäufen nach dem Burgtheater-Finanzdebakel „wesentlich zum wirtschaftlichen Überleben des Bundestheaterkonzerns beigetragen“ hat.

Durch den Verkauf etwa des Stöcklgebäudes im Hanuschhof in der Inneren Stadt wurden 45,79 Mio. Euro an Erlösen erzielt, die den Finanzlücken der Bundestheater und ihrer Bühnengesellschaften - neben dem Burgtheater auch Staatsoper und Volksoper - zugutekamen. Der RH bekrittelt an den Verkäufen allerdings die fehlende öffentliche Interessentensuche und mangelnde Dokumentation.

Externe Aufträge oft niedrig angesetzt

Die Art for Art fasst für die Bundestheater Kostüm- und Dekorationswerkstätten, Kartenvertrieb, Gebäudeverwaltung sowie EDV zusammen. Sie gehört zu 51,1 Prozent der Bundestheater-Holding, während die übrigen 48,9 Prozent unter den drei Bühnengesellschaften aufgeteilt sind. Diese Organisationsform hat auch Auswirkungen auf die konzerninterne Preisstruktur: So orientiert die Art for Art ihre Preise und Pauschalen, die sie den Bühnen verrechnet, an der Aufteilung der Basisabgeltung zwischen den drei Bühnen statt an den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Auch die Preispolitik bei externen Aufträgen kritisiert der Rechnungshof als mitunter so niedrig, „dass nicht einmal die anteiligen direkten Personal-, Material- und Betriebskosten gedeckt waren“. Die Art for Art begründete dies in ihrer Stellungnahme unter anderem mit Verlustminimierung zu Zeiten, in denen die Werkstätten zu geringe Auslastung aufweisen würden.

Variable Entlohnungen

Anlass für Kritik boten auch zahlreiche Personalfragen: So wurde die ausschreibungsfreie Verlängerung des Geschäftsführers ebenso bekrittelt, wie Vergünstigungen in seinem Vertrag oder seine nicht ausreichend per Fahrtenbuch dokumentierte Nutzung eines Pick-Ups der Art for Art für private Zwecke. Unter den Mitarbeitern kam es im Prüfzeitraum (2012/13-2015/16) zu zahlreichen variablen Entlohnungen - Überzahlungen, Überstundenabgeltungen und Belohnungen - sowie zu Unklarheiten bei der Nutzung der Theaterferien für Urlaub und Zeitausgleich. Der RH empfiehlt deshalb, auf eine „gleichmäßige Vollauslastung der Werkstätten“ hinzuarbeiten.

Die Art for Art erklärt die großen variablen Gehaltsbestandteile in ihrer Stellungnahme unter anderem mit alten Kollektivverträgen, die im Mindestlohnbereich angesiedelt sind - und gibt in puncto Gleichmäßigkeit der Auslastung zu Bedenken, dass „konventionelle Ansätze“ von Betriebsberatern zum Teil nicht gegriffen hätten, weil sie schlichtweg nicht der Theaterpraxis entsprechen.

Mit den spezifischen künstlerischen Anforderungen der Theaterwelt begegnet man auch einer Kritik an Tätigkeiten des Leiters der Dekorationswerkstätten, der neben seiner Managementfunktion auch als Theatermaler tätig war und dafür zusätzliches Honorar erhalten hat.

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