2.000 Euro Strafe für Taubenschießen

Ein Wiener, der mit Stahlkugeln auf Tauben geschossen hatte, ist am Freitag vom Landesgericht zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Er wollte die Tauben von seiner Terrasse mit einer Luftdruckpistole vertreiben.

„Ich liebe alle Vögel und alle Tiere“ meinte der Angeklagte vor Gericht - mit Ausnahme der Tauben auf seiner Terrasse. Zwei Mal hätte er getroffen, wobei die angeschossenen Tiere jeweils überlebten, wie er versicherte. Als die Richterin daran Zweifel äußerte, insistierte der Angeklagte. Eine getroffene Taube sei „wiedergekommen“, er hätte sie eindeutig identifiziert, als sie erneut auf seiner Terrasse landete.

Fenster der Nachbarin erwischt

Der Mann, der die Tauben vertreiben wollte, war aber nicht immer zielsicher. Zumindest ein Geschoss ging daneben und durchlöcherte das Fenster einer Nachbarin, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in ihrer Wohnung befand. Als sie das Loch in der Scheibe bemerkte, erstattete die besorgte Frau Anzeige.

So flog der verhinderte „Taubentöter“ auf und wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Tierquälerei zur Anklage gebracht. Den Sachschaden hatte er zu diesem Zeitpunkt der Nachbarin bereits ersetzt. Die Fensterscheibe sei aufgrund eines Querschlägers bzw. Abprallers beschädigt worden, erklärte der Schütze. Zusätzlich zu der über ihn verhängten Geldstrafe bekam er die Verfahrenskosten aufgebrummt.