Pflegeregress: „Zehntausende warten“ noch

Seit 1. Jänner ist der Pflegeregress abgeschafft. Der Zugriff auf Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen und Erben ist damit eigentlich nicht mehr zulässig. Aber „zehntausende Betroffene warten“, kritisiert Stadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Der Pflegeregress ist seit Jahresanfang abgeschafft, aber eben doch nicht für alle. Weiter vom Vermögenszugriff betroffen sind nämlich zwei Gruppen von Pflegeheimbewohnern: Erstens jene, bei denen schon vor 1.1.2018 ein rechtskräftiger Bescheid vorgelegen ist. In diesen Fällen kann das Land weiter nicht bezahltes Geld fordern und zweitens auch solche, bei denen das Land nach wie vor im Grundbuch steht. Es gebe eine Vielzahl solcher Beschwerden, so Volksanwalt Günther Kräuter im Samstag Mittagsjournal - Beitrag zum Nachhören.

„Kann verstehen, wenn Menschen angfressen sind“

Die Bundesländer hoffen nun auf eine rechtliche Klärung - mehr dazu in PflegeregressWien wartet auf Regeln für Pflegeregress . Allein der Fonds soziales Wien (FSW) hat nun rund 4.000 betroffenen Verlassenschaftsverfahren offen und muss Urteile anfechten, berichtet der „Kurier“. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagt nun im Ö1-Morgenjournal, dass man auf das Geld nicht einfach verzichten könne.

„Ich bin der Meinung, dass man hier einfach vorsichtig sein muss, denn wir arbeiten hier mit Steuergeld. Wir sind verantwortlich für den richtigen Vollzug von Steuergeld. Der Verfassungsgesetzgeber hat mit seinem Gesetz im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von juristischen Fragen offen gelassen“, so Hacker - das Ö1-Gespräch zum Nachhören.

Der Gesetzgeber selbst habe gewusst, dass es Details brauche. Und auf diese Details „wartet das ganze Land, und zwar zehntausende Betroffene schon seit über einem Jahr“, kritisiert Hacker. Die Länder würden nun schon monatelang auf „ernsthafte Gespräche“ mit der Regierung warten. Er würde verstehen, wenn „Menschen angfressen sind“. Etwa, wenn die Stadt Wien, trotz Abschaffung des Pflegeregresses, noch im Grundbuch steht.

Absage von Ministerin

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) erteilt den Ländern in Sachen Pflegeregress aber eine Abfuhr. Es wird keine Gesetzeskorrektur bei der Abschaffung des Vermögenszugriffes geben. „Für den Bund ist das Gesetz klar. Es gibt auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes dazu. Die Länder haben das entsprechend zu vollziehen“, sagte Hartinger-Klein am Mittwoch nach dem Ministerrat. Dass das Gerichtsurteil nur einen Teil der Fälle betrifft, lässt die Sozialministerin nicht gelten.

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