Pflegeregress: Wien will mehr Geld

Der abgeschaffte Pflegeregress bleibt ein strittiges Thema zwischen Bund und Ländern. Der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sieht noch offene Fragen und will mehr Geld vom Bund.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte am Donnerstag fest, dass - angesichts der mit 1. Jänner erfolgten Abschaffung des Pflegeregresses - ein Zugriff auf das Vermögen von Patientinnen und Patienten in stationären Pflegeeinrichtungen unzulässig ist: Konkret wenn sich etwa eine Gemeinde vor dem Jänner 2018 ins Grundbuch eingetragen hat oder Ratenzahlungen vereinbart wurden, dann sind hier Zugriffe auf das Vermögen von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, von deren Angehörigen, Erben und Beschenkten zur Abdeckung der Pflegekosten inzwischen unzulässig.

Wer trägt Kosten für Austragung aus Grundbuch?

Hacker führte im Ö1-Mittagsjournal am Freitag nun offene Fragen an, unter anderem jene, wer die Kosten für die Austragungen aus dem Grundbuch tragen soll. Der Bund müsse den Ländern zudem mehr zahlen als die bisher ausgemachten maximal 340 Mio. Euro Ausfallentschädigung. Einen genauen Betrag nannte Hacker nicht, fügte aber an, dass er für eine „scharfe Abrechnung“ sei. Ratenzahlungen würden jedenfalls „nicht sofort“ rückerstattet, so Hacker. Er halte in dieser Frage nichts von Schnellschüssen. In Wien gibt es noch Tausende Eintragungen im Grundbuch.

Hätte die Regierung ein einfaches Gesetz gemacht, hätte man sich den ganzen Verwaltungsaufwand erspart, so Hacker außerdem im ORF-Gespräch am Freitag in Salzburg. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen würden „völlig sinnlos durch die Bürokratie gehetzt“, weil die Regierung nicht willens sei, Klarheit zu schaffen, kritisierte er.

SPÖ will Gesetz

Die SPÖ verlangt nach wie vor ein Gesetz, dass die seit 1. Jänner geleisteten Raten zurückbezahlt werden und Einträge in Grundbüchern gelöscht werden sollen. Das Burgenland hätte ebenfalls gerne eine Klarstellung per Gesetz. Auch der Landesgeschäftsführer der oberösterreichischen ÖVP, Wolfgang Hattmannsdorfer, fordert Klarheit: Es gebe in der Praxis immer wieder Probleme bei der Vollziehung, „da die Bestimmungen im Gesetz zum Pflegeregress-Aus nicht detailliert genug sind“, erklärte er.

„Da sollte die Bundesregierung nochmals nachschärfen, um endgültig alle Unsicherheiten zu beseitigen.“ „Man kommt mit den Klarstellungen jetzt wahrscheinlich schon zu spät“, sagte der Präsident der Notariatskammer, Ludwig Bittner, zuvor im Ö1-„Morgenjournal“. Die Gerichte würden die nötigen Entscheidungen in den nächsten Monaten treffen.

Hartinger-Klein sieht sich bestätigt

Vom VfGH-Urteil bestätigt sah sich am Freitag indes Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). Es sei ihr „unklar“, warum SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda weitere Gesetzesanträge einbringen wolle. Die Rechtslage sei „mehr als eindeutig“.

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