Doppelstaatsbürger: VfGH stoppt Aberkennung

Rund 40 Wienern wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt, weil sie gleichzeitig auch die türkische haben sollen. Betroffene zogen vor den Verfassungsgerichtshof, der prüft derzeit und hat vorerst eine Aberkennung gestoppt.

Die Folgen einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft können drastisch sein - vom Verlust des Jobs bis hin zur möglichen Ausweisung. Ein Wiener Anwalt ist daher mit einem Fall bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen. Ein erstes Teilergebnis gibt es bereits: Der Gerichtshof hat die Aberkennung vorerst ausgesetzt - bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist.

„Es wird dann von der Art der Entscheidung des Verfassungsgerichts abhängen, ob das nur für den Einzelfall Relevanz hat oder es sich auch - was wir hoffen - positiv auf alle anderen Fälle auswirkt“, so Rechtsanwalt Kazim Yilmaz im „Wien heute“-Interview.

Beamte rechnen mit vielen Aberkennungen

Die betroffenen türkischstämmigen Wienerinnen und Wiener waren mit rund 18.000 anderen Namen von Personen aus Wien auf einer Liste aufgetaucht. Diese erhielt zunächst die FPÖ aus unbekannter Quelle und gab sie dann an die Behörden weiter. Bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 wird seit Monaten daran gearbeitet - mehr dazu in Doppelstaatsbürgerschaft: Zähe Prüfung.

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APA/Georg Hochmuth

Der Verfassungsgerichtshof hat eine erste Aberkennung vorerst ausgesetzt

Die Beamten rechnen mit vielen Aberkennungen: "Es ist zwar noch nicht ganz absehbar, aber es werden vermutlich mehr als diese 40 Fälle sein, sagt Werner Sedlak, Leiter der MA 35 im „Wien heute“-Interview.

Betroffene müssen selbst Nachweis erbringen

Juristisch ist klar: Wer nach der österreichischen auch die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hat, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Nun müssen tausende Personen beweisen, dass sie das nicht getan haben. Weil die türkischen Behörden nicht mit den heimischen kooperieren, sollen nun die Betroffenen selbst türkische Personenstandskarten organisieren. Das erweist sich aber als gar nicht so einfach, schildert Yilmaz.

Doppelpass: VfGH stoppt Aberkennung

Betroffene zogen vor den Verfassungsgerichtshof, der prüft derzeit und hat vorerst eine Aberkennung gestoppt.

„Die Personen gehen zu einem türkischen Konsulat, fliegen teils sogar auf eigene Kosten in die Türkei - und überall wird ihnen unisono mitgeteilt: ‚Sie sind fremder Staatsbürger, was wollen Sie eigentlich von uns?‘“, so der Anwalt. Die MA 35 wiederum braucht ein Beweismittel: „Dieser Personenstandsregisterauszug ist eines dieser Beweismittel. Und unsere Erfahrung als Behörde ist, dass es sehr wohl möglich ist“, sagt Sedlak.

Bei den Betroffenen herrscht unterdessen Existenzangst - und die Hoffnung auf den Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung wird im Frühjahr 2019 erwartet.

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