3.000 Arbeiter scheingemeldet: Haft

Fünf Beschuldigte sollen über Jahre hinweg nicht weniger als 3.000 Bauarbeiter bei Scheinfirmen angemeldet haben. Sie erhielten am Montag Strafen von zwölf Monaten bedingt bis zu zwei Jahren unbedingt.

Die Beschuldigte sollen durch die Scheinanmeldungen die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sowie die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) um insgesamt rund sieben Mio. Euro betrogen haben. Am Montag waren die Angeklagten am Wiener Landesgericht großteils geständig.

Obdachlose als Geschäftsführer

Die Vorgangsweise des „Familienunternehmens“ unter der Führung des 54-Jährigen Hauptangeklagten und seiner Tochter verlief immer nach dem gleichen Schema: Es wurden Scheinfirmen zunächst in Österreich selbst, dann in der Slowakei gegründet. Als Geschäftsführer setzte man Obdachlose oder Alkoholiker ein, die von den ganzen Vorgängen nichts mitbekamen.

Dann wurden Bauarbeiter dort gemeldet, ohne dass die Sozialversicherungsbeiträge jemals bezahlt wurden. Nach einiger Zeit schickte man die Unternehmen in die Insolvenz, wodurch die Kassen auf ihren Forderungen sitzen blieben. Die Bauarbeiter wurden wiederum über ein Netz von Subfirmen auf Baustellen im Wiener Raum beschäftigt und zumeist bar bezahlt.

Lohnnebenkosten nie bezahlt

Dieses System hatte für die Beschuldigten den großen Vorteil, dass die Schwarzarbeiter bei Kontrollen nachweisen konnten, sozialversichert und damit angemeldet zu sein. Allerdings mussten sie die Lohnnebenkosten nie bezahlen. Zwei Angeklagte wurden vor einigen Wochen bereits wegen Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Während das Verfahren gegen einen Angeklagten ausgeschieden wurde, wurden die vier verbliebenen Beschuldigten u.a. wegen betrügerischer Krida, gewerbsmäßigen schweren Betrugs, krimineller Vereinigung und organisierter Schwarzarbeit verurteilt. Mildernd rechnete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Böhm den Beteiligten ihre Geständnisse an.

Erschwerende Faktoren

Erschwerend waren hingegen die lange Zeit, die verschiedenen Delikte, die zahlreichen Fakten sowie der enorme Schaden. Alle Angeklagten nahmen die Strafen an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.