Prozess um Betrug mit Handy-Daten

Mit großer Verzögerung und ohne geladene Zeugen hat am Landesgericht ein Prozess wegen versuchten schweren Betrugs gegen vier Angeklagte begonnen. Es geht um rekonstruierte Daten auf ausgemusterten Handys der Meinl-Bank.

Man wäre im Besitz von 76 ausgemusterten Firmen-Handys, könne die gelöschten Daten wiederherstellen und werde diese einem Interessenten verkaufen. Die ausrangierten alten Handys der Bank hätten eigentlich der Reststoffverwertung zugeführt werden sollen. Ein Mitarbeiter der Bank fand für die Handys jedoch einen Abnehmer, der sie wiederum weiterverkaufen wollte. Als das nicht klappte, versuchte der neue Besitzer der Handys diese wieder an die Bank zu verkaufen. Er forderte dafür laut Anklage 1,5 Millionen Euro.

Laut Anklage wollte er die Telefone zu Geld machen, indem er über einen Bekannten den Kontakt zu zwei Managern einer Sicherheitsfirma herstellte. Diese teilten kurz vor Weihnachten 2017 der Bank mit, man hätte von dritter Seite einen Auftrag zum „Absaugen“ der erfolgreich wiederhergestellten Daten bekommen. Zur Anklage gebracht wurden der letzte Besitzer der Blackberry-Geräte, die beiden Geschäftsführer der Sicherheitsfirma sowie der zwischengeschaltete Mittelsmann.

Angeklagte verneinen unredliche Motive

Vor Gericht leugneten alle vier Angeklagten jedwedes unlautere Motiv. Im Gegenteil, man habe sich besorgt gezeigt, dass eine Bank so sorglos mit Handys umgeht. Der neue Besitzer der Handys sagte, er habe sich vorstellen können, dass die Bank die Handys zurückkaufen möchte. Da er nicht über die entsprechenden Kontakte und Zertifikate verfügte, wandte sich der 40-Jährige über einen Bekannten an die renommierte Sicherheitsfirma. Diese wiederum stellte dann den Kontakt zur Bank her.

Man sei überzeugt gewesen, dass auf den Handys noch Daten vorhanden waren, weshalb von einer Täuschung keine Rede sein könne. Auch habe man nicht einen anderen Interessenten ins Spiel gebracht. Vielmehr beriefen sich die Anwälte der beiden Berufsdetektive auf einen möglichen „Finderlohn“, der auch bei Daten zulässig sei. "Man habe ein grundsätzliches Kaufinteresse ausloten wollen, habe aber nie über einen konkreten Preis gesprochen.

Zeugen blieben Verfahren fern

Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly soll als Überbringer von Fotos fungiert haben, mit denen der Bank bewiesen werden sollte, dass sich die Verdächtigen tatsächlich im Besitz der Handys befinden. Die Staatsanwaltschaft führt ihn daher in diesem Prozess als Zeugen. Doch weder Mensdorff-Pouilly noch andere geladene Zeugen erschienen zum Prozess. Ein Urteil wird daher wohl frühestens bei einem zweiten Verhandlungstermin gefällt werden.