Ditteshof-Mord: „Es hätte jeden treffen können“

Im vergangenen Mai ist ein siebenjähriges Mädchen im Ditteshof in Döbling ermordet worden. Jetzt hat die Gratiszeitung „Heute“ Teile der Anklageschrift veröffentlicht. Der Prozess könnte demnach noch heuer beginnen.

Es sind erschreckende Details, die der Staatsanwalt in der Anklageschrift auflistet. Demnach beschäftigte sich der der Verdächtige seit Ende 2017 mit dem Thema Mord: „Er malte sich unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte, schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer in Frage. Damit wollte er den Hals eines anderen Menschen durchtrennen, denn der Angeklagte wollte Blut sehen“.

Schon vor dem Verbrechen soll der 16-Jährige in Chats geschrieben haben: „Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin.“ Jenes Messer, mit dem er das Mädchen getötet haben soll, brachte er zwei Mal in seine Schule mit. Auch eine Eisenstange war eine Woche lang in seinem Rucksack. Grund: „Ich hasse Menschen, es hätte jeden treffen können.“

Opfer mit Täter alleine in der Wohnung

Zum Tatzeitpunkt war der Verdächtige mit seinem Opfer alleine in der Wohnung der Eltern. Dabei formte sich bei dem Verdächtigen, „der Wille, seine Mordfantasiein in die Tat umzusetzen“. Daraufhin habe er sein Opfer zuerst derartig gewürgt, dass dieses „vor Schock erstarrt“ stehen blieb. Dann stach der Verdächtige laut Anklage zu.

„Hadishat schrie auf, woraufhin er das Messer tiefer in ihren Körper rammte. Der Schrei löste beim Angeklagten Stress aus. Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört.“ Um ihr den Kopf abzutrennen, führte er zudem „Sägebewegungen“ durch. Als sie sich nicht mehr rührte und der Festgenommene auf ihren toten Körper blickte, „fühlte er weder Reue noch Mitleid, seine Gedanken galten nur der Beseitigung der Leiche“.

Staatsanwaltschaft will auch Einweisung

Der 16-Jährige wies laut der Anklage zum Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung auf. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben - mehr dazu in Hadishat-Täter für Psychiater „gefährlich“.

Neben der Verurteilung wegen Mordes spricht sich der Staatsanwalt auch für die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Der Geschworenenprozess könnte laut „Heute“ noch heuer starten.

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