Pilz widerspricht Arzt in Causa OP-Protokolle

Als haltlos hat die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz die Argumentation jenes Arztes bezeichnet, der am Wiener AKH Operationsprotokolle wiederholt falsch ausgefüllt haben soll. Er ist mittlerweile entlassen worden.

Der Arzt räumte in einem Interview in der Mittwoch-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ ein, dass es fehlerhafte Protokolle gebe, aber seltener, als behauptet werde. Das sei dadurch entstanden, dass ein OP-Programm seinen Namen automatisch eingesetzt habe. Kollegen, die die Operation durchgeführt haben, hätten entweder übersehen, den Namen zu ändern oder gedacht, das gehöre so. Der Arzt ist überzeugt, dass es derartige Unregelmäßigkeiten auch bei anderen Ärzten gegeben habe, weil es sich um ein veraltetes, fehleranfälliges Dokumentationssystem handle.

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APA/Anniev Kosta

Ein Arzt soll im AKH OP-Protokolle gefälscht haben

Nur Name des tatsächlichen Operateurs zulässig

Diese Argumentation sei haltlos, reagierte die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. Auf dem OP-Bericht dürfe nur der Name des Arztes stehen, der tatsächlich operiert hat: „Das ist ein Beweismittel, das ist ein Dokument, und es ist auch von derjenigen Ärztin, die in Wirklichkeit in den meisten Fällen operiert hat, zugegeben worden, dass sie auf Anweisung vom Professor a) selber operiert und b) ihn eingetragen hat.“

Ex-AKH-Chirurg wehrt sich gegen Vorwürfe

Das OP-Programm sei nicht zeitgemäß - das sagt jetzt der AKH-Chirurg, dem die systematische Fälschung von OP-Protokollen vorgeworfen wird.

Bei ihr hätten sich etliche Brustkrebspatientinnen gemeldet, so Pilz weiter. Diese glaubten, der Arzt habe sie operiert, nachdem sie zur Konsultation bei ihm in der Privatordination gewesen waren. Nach jeder OP gibt es neben dem ärztlichen OP-Bericht auch einen Bericht der Pflege. Das Pflegepersonal habe sich dann irgendwann geweigert, den falschen Namen einzutragen.

Med-Uni: „Keine vergleichbaren Fälle“

Dem Bericht zufolge ist der Arzt mittlerweile entlassen worden. Das bestätigte auch ein Sprecher der Universität. Dass es vergleichbare Fälle mit nicht korrekten Protokollen gegeben habe, trifft laut Med-Uni jedoch nicht zu. Die Kommission habe keine entsprechenden Hinweise entdeckt. Der Sprecher verwies zudem einmal mehr auf die Tatsache, dass die ersten Vorwürfe nicht von der Universität gekommen seien, sondern man die Untersuchung nach einem Revisionsbericht des Krankenanstaltenverbunds eingesetzt habe.

Der Arzt will gegen die Entlassung gerichtlich vorgehen. Seit längerer Zeit steht der Vorwurf im Raum, dass der Mediziner die Zahl der von ihm durchgeführten Eingriffe erhöht habe, um gleichzeitig in einer Privatordination zu arbeiten. Das sei ein „hanebüchener Vorwurf“, versicherte er. Denn er sei in seinem Bereich ohnehin einer der erfahrensten Chirurgen. Er beteuerte, dass er Aufzeichnungen nicht gefälscht habe und sie auch nicht fälschen habe lassen. „Das hätte mir nichts gebracht“, sagte der Arzt.

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