Krankentransport neu: Private Anbieter skeptisch

Wer welchen Patienten transportiert regelt künftig eine Gesetzesnovelle. Bei „hilfsbedürftigen“ Patienten muss ein Sanitäter dabei sein. Die privaten Anbieter freut das wenig, sie fürchten Umsatzeinbußen und Kündigungen.

Die entsprechende Gesetzesnovelle ist am Donnerstag im Landtag beschlossen worden. Ab April ist damit klar geregelt, welche Transporte von Sanitätern begleitet werden müssen und welche nicht. „Dass es für den Verordner, also den Arzt sowohl im Spital als auch in den Ordinationen und Ambulanzen, klarer geregelt ist, bei welchen Patienten dann ein qualifizierter Krankentransport notwendig ist“, so Oliver Löhlein, Geschäftsführer des Samariterbunds Wien im „Wien heute“-Interview.

Muss ein Patient getragen oder umgebettet werden, soll künftig jedenfalls ein Sanitäter dabei sein. Ist der Patient grundsätzlich gehfähig, die Öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar, sollen die privaten Anbieter aushelfen. Koordiniert wird das von der neuen Leitstelle - mehr dazu in 500.000 Euro für Krankentransport-Leitstelle.

Private Anbieter fürchten Kündigungen

Die privaten Fahrdienste sind wenig begeistert, sie fürchten Einbußen: „Damit ja nichts passiert, wird befürchtet, dass eher auf die Rettungsorganisationen, die wichtig und gut sind, zurückgegriffen wird. Egal ob es notwendig ist oder nicht“, meint der private Fahrtendienstbetreiber Thomas Haller. Er fürchtet auch um die Angestellten bei den Fahrtendiensten: „Es kann sein, dass bis zu 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt werden müssen, noch vor Weihnachten.“

Sanitäter Krankentransport Rotes Kreuz

APA/Barbara Gindl

Bei „hilfsbedürftigen“ Patienten muss jetzt ein Sanitäter dabei sein

Hintergrund für die Neuregelung könnte auch die Warnung der Rettungsdienste aus dem Vorjahr sein: Sie hatten Alarm geschlagen weil - angeblich auf Druck der Krankenkassen - immer öfter die billigeren privaten Anbieter zum Zug kamen. Zu Lasten der Patientensicherheit, hieß es damals - mehr dazu in Rotes Kreuz: 35 Sanitäter vor Kündigung und Runder Tisch soll Rettung retten.

„Blaulicht-Taxis“ oder Patientensicherheit?

Fragen der Finanzen stünden aber nicht im Vordergrund, betonte Löhlein: „Uns geht es jetzt auch nicht darum, ob Umsätze generiert werden.“ Bedeutet die Novelle also mehr unnötige, teure „Blaulicht-Taxis“ - wie es die Krankenkasse genannt hat oder einfach mehr Sicherheit für die Patienten?

Hinter den Kulissen wird es dazu wohl intensive Gespräche geben: „Also entriert ist noch nichts, wir wissen das seit gestern 16.48 Uhr. Aber wer mich kennt, weiß, dass ich immer gesprächsbereit bin“, so Haller. Alle Beteiligten wollen jetzt einmal ganz genau schauen, was die Regelung in der Praxis tatsächlich bringt.

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