Getötetes Mädchen: Staatsanwaltschaft beruft

Nach dem Mordprozess um den Tod eines siebenjährigen Mädchens in einem Gemeindebau hat die Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe berufen. Der 16-jährige Angeklagte war vor Weihnachten zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Zudem war er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Bursche soll am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling das Nachbarsmädchen getötet haben. Die Geschworenen folgten am 19. Dezember mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Peter Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimmen als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein - mehr dazu in 13 Jahre Haft nach Mord an Mädchen. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht die verhängte Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen.

Anwältin legte noch keine Rechtsmittel ein

Der Staatsanwaltschaft war das aber offenbar zu wenig, sie hat nun Berufung eingelegt. Sprecherin Judith Ziska bestätigte einen entsprechenden Bericht von „Österreich“. Die Verteidigerin des Burschen, Liane Hirschbrich, hatte nach dem Urteil Bedenkzeit erbeten. Gegenüber der APA wollte sie sich am Freitag zunächst nicht festlegen, ob sie im Namen ihres Mandanten ebenfalls Rechtsmittel einlegen will.

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