Getötetes Mädchen: Staatsanwaltschaft beruft
Zudem war er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Bursche soll am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling das Nachbarsmädchen getötet haben. Die Geschworenen folgten am 19. Dezember mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Peter Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimmen als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein - mehr dazu in 13 Jahre Haft nach Mord an Mädchen. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht die verhängte Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen.
Anwältin legte noch keine Rechtsmittel ein
Der Staatsanwaltschaft war das aber offenbar zu wenig, sie hat nun Berufung eingelegt. Sprecherin Judith Ziska bestätigte einen entsprechenden Bericht von „Österreich“. Die Verteidigerin des Burschen, Liane Hirschbrich, hatte nach dem Urteil Bedenkzeit erbeten. Gegenüber der APA wollte sie sich am Freitag zunächst nicht festlegen, ob sie im Namen ihres Mandanten ebenfalls Rechtsmittel einlegen will.
Links:
- Totes Mädchen: „Allgemeine Wut“ als Motiv (wien.ORF.at; 15.5.2018)
- Mord an Siebenjähriger: Verdächtiger in U-Haft (wien.ORF.at; 17.5.2018)