Ehemann erstochen: Frau in U-Haft
Das teilte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, mit. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Frau war vor dem Haftrichter von keinem Anwalt vertreten. Die Frau hatte nach ihrer Festnahme in einer ersten Befragung geständig gezeigt und von wiederholten körperlichen Übergriffen des 40-Jährigen auf sie und ihre 18 Jahre alte Tochter berichtet.
ORF
Mögliche Notwehrsituation wird geprüft
Ein solcher soll auch unmittelbar der Bluttat vorangegangen sein. Ob eine mögliche Notwehrsituation vorgelegen hat, obliegt zunächst der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde muss das Beweismaterial sammeln und einer Beurteilung unterziehen.
Dabei handelt es sich im vorliegenden Fall um die Aussagen der Beschuldigten und der zum Tatzeitpunkt in der Wohnung anwesenden Tochter, das Obduktionsgutachten und die Feststellungen eines Sachverständigen für Gerichtsmedizin.
Link:
- Ehemann getötet: Hinweis auf Motiv (wien.ORF.at; 10.2.2019)