Herzinfarkt vor Spital: Familie erhält Abfindung

Nach der tödlichen Herzattacke eines Mannes vor dem Göttlichen Heiland in Hernals zahlt das Spital einen Abfindungsbetrag an die Hinterbliebenen. Die Vorwürfe wegen zu langsamer Hilfeleistung sind aber nicht vom Tisch.

Unmittelbar beim zur Vinzenz-Gruppe zählenden Ordensspital in Hernals brach am 2. November ein Mann zusammen. Eine Passantin bat den Portier des Spitals um Hilfe, dieser verwies an den Notruf 144. Der Patient wurde dann schließlich doch von Medizinern des Spitals versorgt - allerdings erst sechs Minuten nach dem Hilfeaufruf. Der 63-jährige Mann verstarb wenig später im Wilhelminenspital.

Abfindung ja, Fehlverhalten nein

Nicht nur von Augenzeugen und Hinterbliebenen wurde daraufhin Kritik wegen zu langsamer Hilfe laut - mehr dazu in Reanimation vor Spital: Langsame Hilfe?. Zivile Forderungen werden nun vom Göttlichen Heiland in Form eines Abfindungsbetrages abgegolten, wie die „Kronen Zeitung“ am Freitag berichtet hat.

Göttlicher Heiland

ORF

Im Krankenhaus Göttlicher Heiland wurden nach dem Vorfall Abläufe geprüft

Von der Leitung des Göttlichen Heilands wird das gegenüber Radio Wien bestätigt, ohne jedoch ein Fehlverhalten einzuräumen und eine konkrete Summe zu nennen. „Auch wenn wir der Überzeugung sind, dass kein rechtliches Fehlverhalten unserer Mitarbeiter vorliegt, war es uns wichtig, den Betroffenen rasch und unkompliziert zu helfen - abseits von Rechtsvorschriften und Rechtswegen.“

Richtlinie für Notfälle ausgearbeitet

Hier habe man mit der Familie eine Lösung gefunden und wolle es auch unabhängig von den laufenden Untersuchungen zu dem tragischen Vorfall dabei belassen, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung.

Nach dem Vorfall am 2. November habe das Spital den Vorfall intensiv aufgearbeitet, heißt es weiters. Dabei hätten die Untersuchungen ergeben, dass Richtlinien, wie in derartigen Vorfällen vorzugehen sei, in Wien weitgehend fehlen würden.

Strafrechtliche Ermittlungen laufen

„Um für die Zukunft vollkommene Klarheit für Notfälle außerhalb des Krankenhauses zu schaffen, wurde mit der MA 40 die Ausarbeitung einer eigenen Richtlinie für ähnlich gelagerte Notfälle in unmittelbarer Nähe der Krankenanstalt vereinbart und bereits in unserem Haus umgesetzt“, so das Spital.

Man sei auch im Austausch mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) mit dem Ziel, für alle Beteiligten in allen Wiener Krankenhäusern für mehr Klarheit zu sorgen, wie in Notfällen außerhalb des Krankenhausgeländes vorzugehen ist, wurde betont.

Abgeschlossen ist der Fall mit der Abfindungszahlung für das Krankenhaus allerdings noch nicht: Strafrechtliche Ermittlungen wegen „fahrlässiger Tötung“ sind weiterhin am Laufen - mehr dazu in Todesfall vor Spital: Tochter will Klarheit.