Urteile gegen 21-köpfige Drogenbande

Am Landesgericht sind am Montag die Schuldsprüche gegen eine 21-köpfige Bande gefallen, die seit 2016 Cannabisplantagen betrieben haben soll: Sie liegen zwischen ein- und siebeneinhalb Jahren Haft - teilbedingt.

Nach neun Verhandlungstagen wurden die Angeklagten nun nach dem Suchtmittelgesetz schuldig erkannt. Insgesamt verhängte der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Johannes Varga 75 Jahre Haft. Von der ursprünglich inkriminierten Menge von mehr als einer halben Tonne Marihuana blieb am Ende des umfangreichen Beweisverfahrens rund ein Drittel übrig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Höchste Strafe für „Chefelektriker“

Der Hauptangeklagte, dem zur Last gelegt wurde, zehn Cannabis-Plantagen betrieben zu haben, wurde lediglich zu zwei Anlagen verurteilt. Der 32-Jährige erhielt fünf Jahre Haft. Die höchste Strafe erhielt mit siebeneinhalb Jahren der „Chefelektriker“, der gewährleistet hatte, dass die Indoor-Plantagen einwandfrei funktionierten. Der Mann hatte penible Aufzeichnungen über seine kriminellen Handlungen geführt, die von den Ermittlern sichergestellt und ausgewertet werden konnten.

In weiterer Folge legte der Elektriker ein Geständnis ab und belastete Mitangeklagte. Der bisher Unbescholtene erhielt bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren siebeneinhalb Jahre Haft.

Landesgericht Wien

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Einige der Angeklagten beim Prozessauftakt Ende Jänner

Die kriminelle Vereinigung hatte ihren Sitz in Serbien, wo die Strippenzieher die Fäden zogen. Das Bundeskriminalamt war der Bande aufgrund von Hinweisen serbischer Kollegen auf die Spur gekommen. Nach umfangreichen Ermittlungen - Observationen, Telefon-und Videoüberwachungen, Rufdaten-Rückerfassungen - wurden am 25. Mai 2018 in einer akkordierten Aktion in Wien und in mehreren größeren Ortschaften in Niederösterreich zahlreiche Hausdurchsuchungen und Festnahmen durchgeführt - mehr dazu in Großrazzia: Bande verkaufte 888 Kilo Cannabis.

Anwalt: „Feind ist die gemeine Blattlaus“

Die Verteidiger rund um Christian Werner, Philipp Wolm und Normann Hofstätter hatte in dem mehrwöchigen Verhandlung betont, die Anklage beruhe auf „Hochrechnungen“, weil die Ermittler irrtümlich davon ausgegangen seien, dass ein Steckling 30 bis 40 Gramm Cannabiskraut abwirft. Das sei größenordnungsmäßig unhaltbar.

Außerdem hätten Polizei und Staatsanwaltschaft eines nicht berücksichtigt: „Der wirkliche Feind des Hanfbauers ist die gemeine Blattlaus.“ Immer wieder hätte es schädlingsbedingte Ernteausfälle gegeben, so die Verteidigung.

Häuser mit gefälschten Ausweisen angemietet

Die kriminelle Organisation war hierarchisch strukturiert. Mit gefälschten Ausweisen wurden Häuser angemietet, die in weiterer Folge in großem Stil umgebaut wurden. Zwischenwände wurden eingerissen, Stromleitungen neu verlegt, Bewässerungssysteme installiert und Bedingungen geschaffen, die dem Gedeihen von Cannabis-Pflanzen dienlich waren.

Elf Cannabis-Plantagen betrieben: Die Angeklagten im Gerichtssal

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Weitere Angeklagte beim Prozessauftakt

Eigene Gärtner angestellt

Für jede Plantage wurden Gärtner an- und abgestellt, die gut bezahlt wurden - sie lukrierten bis zu 3.000 Euro monatlich. Diese Professionisten fassten am Ende Haftstrafen zwischen zwei und dreieinhalb Jahren aus. Eine Frau, die behauptet hatte, sie wäre nur der Liebe wegen in einer Plantage gelandet und habe dort für ihren Partner geputzt und gekocht, das Marihuana aber nicht angerührt, bekam vier Jahre Haft aufgebrummt. Ihre Darstellung nannte der Richter „völlig unglaubwürdig“.