Vater im Wahn erstochen: Einweisung

Ein 29-jähriger Mann, der seinen Vater erstochen hatte, ist am Donnerstag vom Landesgericht für Strafsachen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er hatte den 51-jährigen Vater für den Teufel gehalten.

Die Entscheidung der Geschworenen auf eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt fiel einstimmig aus. „Betrachten Sie die Einweisung nicht als Strafe, sondern als Chance. Wenn man Sie gut und ausreichend behandelt, können Sie mit dieser Krankheit ein normales Leben führen. Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Stimmen und Halluzinationen“, bemerkte der vorsitzende Richter.

Der 29-Jährige leidet seit seinem 16. Lebensjahr an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. Deswegen kann er für die Bluttat, die sich am 21. September 2018 in der Grimmgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus abgespielt hat, nicht verantwortlich gemacht werden.

Laut Gutachter nicht schuldfähig

Zuvor schilderte der Angeklagte in knappen Worten, wie er seinen Vater getötet hat: „Ich hab’ ein Messer genommen und reingestochen. In den Hals.“ Erst nach seiner Festnahme habe er mitbekommen, „dass ich den Vater umgebracht habe und nicht den Teufel“. Laut Gerichtsmediziner ist der 51-Jährige nach mehreren Messerstichen an seinem eigenen Blut erstickt.

Angeklagter

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Laut Gutachter ist der Angeklagte nicht zurechnungsfähig

Einem Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann zufolge war der Mann im Tatzeitpunkt aufgrund seiner hochgradigen geistig-seelischen Abnormität nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Hofmann bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft beantragte zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als „unumgänglich“. Den Betroffenen zeichne eine „hohe Gefährlichkeit“ aus.

Ohne entsprechende therapeutische Behandlung, die im Maßnahmenvollzug gewährleistet ist, wäre neuerlich „mit Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen“, sagte Hofmann.

Medikamente abgesetzt

Die bereits in der Jugend aufgetretene psychische Erkrankung warf den 29-Jährigen aus der Lebensbahn. Nach dem Besuch der Hauptschule erlernte er keinen Beruf. Er verbrachte seine Tage beinahe ausschließlich in der elterlichen Wohnung. „Ich hab mich zu Hause im Zimmer eingesperrt. Ich bin nicht rausgegangen. Da ist es mir nicht gut gegangen“, berichtete er den Geschworenen. Die Tagesgestaltung des Mannes beschränkte sich im Wesentlichen aufs Computerspielen.

Krankheitseinsichtig war der 29-Jährige nur bedingt. Er wurde zwar zweimal stationär behandelt und bekam auch Medikamente gegen seine diagnostizierte Schizophrenie verschrieben. Er war aber nicht gewillt, diese kontinuierlich einzunehmen und sich regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. „Es gibt keine Möglichkeit, einen Patienten zur Mitwirkung zu zwingen, solange er keine Straftat begangen hat“, führte Staatsanwalt Bernhard Mascha dazu aus.

„Er hat seinen Vater geliebt“

Am Morgen des 21. September, nachdem die Mutter und die Großmutter die Wohnung der Familie verlassen hatten, habe er nach dem Aufstehen den Vater in der Küche wahrgenommen, erinnerte sich der 29-Jährige: „Er sah normal aus, aber er war der Teufel.“ Er dürfte dem 51-Jährigen zunächst mehrere Faustschläge verpasst und diesen so zu Boden gebracht haben - mehr dazu in Mann erstochen: Sohn festgenommen.

Dann würgte er ihn und stach mit einem Küchenmesser zu. Der 29-Jährige wurde wenig später in einem nahe gelegenen Park festgenommen. Im Gefängnis wunderte er sich, weshalb ihn der Vater nicht besuchen komme. „Der Teufel ist besiegt“, gab der Kranke in der Justizanstalt von sich.

„Das Ganze ist eine menschliche Tragödie“, bemerkte Verteidiger Alexander Philipp. Seit sein Mandant in Gewahrsam ist, sei er medikamentös gut eingestellt: „Nun ist ihm klar geworden, dass er nicht den Teufel, sondern den Vater getötet hat.“ Dabei habe er zu diesem immer ein gutes Verhältnis gehabt: „Er hat ihn geliebt. Er leidet sehr unter der Situation.“