Betrug: Ex-AKH-Arzt schuldig

Er soll einem Patienten versprochen haben, ihm schneller einen Termin für eine Lungentransplantation zu verschaffen, und dafür Geld genommen haben: Ein suspendierter AKH-Arzt ist zu 15 Monaten Haft auf drei Jahre bedingt verurteilt worden.

Ein vorbestrafter Mitangeklagter kassierte 30 Monate unbedingt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war als Oberarzt am Wiener AKH tätig und soll in seiner Privatpraxis einen aus Griechenland stammenden Patienten kräftig abkassiert haben. Er soll dem Mann versprochen haben, er werde ihn auf die Lungentransplantationsliste im AKH setzen bzw. vorrangig behandeln lassen.

Der Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Pulmologie war allerdings gar nicht auf der Abteilung für Thoraxchirurgie tätig. Deshalb wurde er von Richter Andreas Böhm auch nicht wegen der angeklagten Vorteilsannahme (Paragraf 305 StGB) verurteilt, sondern wegen Betrugs. Der Arzt habe keinen Einfluss auf die Liste, und es gebe keinen Hinweis, dass er in diese Richtung tätig geworden sei, etwa indem er Kollegen bestochen hätte.

Arzt plädierte auf „nicht schuldig“

Der Angeklagte hatte sich bis zuletzt „nicht schuldig“ verantwortet. Von einer Lungentransplantation sei nie die Rede gewesen, allerdings habe er den 68 Jahre alten Lungenkranken intensiv als Wahlarzt behandelt, mit Spezialisten am AKH den Fall ausführlich und unter Einbeziehung von CT-Bildern und Laborbefunden diskutiert und dafür eine gerechtfertigte Akontozahlung von 20.000 Euro erhalten.

Dass der griechischen Familie darüber hinaus weitere 20.000 Euro abgeknöpft wurden, führten der Arzt und sein Verteidiger auf einen mitangeklagten vorbestraften Betrüger zurück. Dieser habe dem Sohn des Lungenkranken mit den Worten „Willst du, dass dein Vater stirbt?“ die Notwendigkeit von weiteren Zahlungsflüssen in Richtung des Arztes suggeriert und das Geld kassiert, ohne dass der Mediziner davon wusste, weitere Beträge verlangt und solche auch nicht erhalten habe. Auch dieser Beschuldigte leugnete alle Vorwürfe.

Gericht: „Ausnützen einer Notsituation“

Böhm schloss in seiner Urteilsbegründung aus, dass es sich bei den 20.000 Euro, die der Arzt kassiert hatte, um ein Privathonorar per Akontozahlung gehandelt habe. „So macht man keine Treuhandgeschäfte, wenn man das Geld dann doch im Voraus entgegennimmt. Das ist weit weg von allem, was vorstellbar ist.“ Und es möge sein, dass der Mitangeklagte die zweite Summe auf Eigeninitiative selbst habe lukrieren wollen, komme aber auf dasselbe hinaus.

Während das ungetrübte Vorleben des Arztes als mildernd gewertet wurde, rügte Böhm das Ausnützen einer Notsituation des Patienten und die Geldgier als Motiv. Für den vorbestraften Zweitangeklagten gab es hingegen keinerlei Milderungsgründe. Dieser erbat sich Bedenkzeit, während der Mediziner Rechtsmittel anmeldete und die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Behandlung in eigener Praxis angeboten

Die Familie eines heute 68 Jahre alten Griechen hatte sich im Herbst 2015 wegen dessen Lungenkrankheit an das AKH in Wien gewandt. Die Telefonzentrale stellte den Anruf zum Angeklagten durch, der dem verzweifelten Mann eine Behandlung in seiner eigenen Praxis anbot. Die Familie kam nach Wien, der Kranke ließ sich von dem Arzt behandeln - mehr dazu in Ex-AKH-Arzt angeklagt: OP für 20.000 Euro.