Unfall mit Pionierboot: Entschädigung fix

Nach dem Kentern eines Bundesheerbootes bei einem Schnupperwochenende für Frauen im September auf der Donau bekommen einige der Teilnehmerinnen Schadenersatz von der Republik. Die Höhe wird noch verhandelt.

„Die Republik hat dem Grunde nach die Wiedergutmachung des Schadens anerkannt“, heißt es aus der zuständigen Finanzprokuratur auf Anfrage von Radio Wien. Nur die Höhe ist noch offen. Dazu ist die Behörde mit den Anwälten von „aktuell vier Geschädigten“ in Kontakt. Laut Bundesheer wurden bereits Unfallkosten in Höhe von rund 14.000 Euro von einer Versicherung ausbezahlt, die das Bundesheer eigens für das Girls Camp abgeschlossen hatte.

Keine Auskunft zu Gesundheitszustand

Der Unfall hatte sich am 1. September 2018 im Rahmen des Schnupperwochenendes auf der Donau bei Hainburg in Niederösterreich ereignet. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen - acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten - besetzt, als es kenterte.

Bundesheer-Boot Hainburg

Einsatzdoku.at

Eine Wienerin und eine Frau aus Niederösterreich, die unter das Boot geraten waren, wurden erst nach 39 beziehungsweise 45 Minuten befreit. Die Teilnehmerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen - mehr dazu in Heeresboot gekentert: Zwei Frauen reanimiert. Über ihren Gesundheitszustand gab es zuletzt auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen.

Bootsführer muss vor Gericht

Auch vor Gericht hat der Unfall noch ein Nachspiel: Der Bootsführer muss sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten. Einen Verhandlungstermin gibt es laut Landesgericht Korneuburg noch nicht. Dem Bootsführer droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr - mehr dazu in Strafantrag gegen Bootsführer eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft nahm nach dem Unfall Ermittlungen auf, das verunglückte Pionierboot wurde sichergestellt. Das Bundesheer setzte eine Untersuchungskommission ein. Diese kam zum Ergebnis, dass der Unfall zu verhindern gewesen wäre, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Dann wäre der Bug wieder aufgetaucht, das Wasser am Heck abgeflossen bzw. durch die Lenzpumpen beseitigt worden.

Weil die Geschwindigkeit aber nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle weiter ins Boot, hieß es bei der Präsentation des Berichts Ende November - mehr dazu in Bootsunglück hätte verhindert werden können. Pro Sekunde drangen Hunderte Liter Wasser ein. Der Untersuchungsbericht wurde an die Staatsanwaltschaft Korneuburg übermittelt.

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