Doppelstaatsbürger: Keine Rückerstattung

Die Stadt Wien will den zu Unrecht illegaler Doppelstaatsbürgerschaften verdächtigten Österreichern türkischer Herkunft kein Geld rückerstatten, wie von einem Anwalt gefordert wird.

Nachdem sie vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht bekommen haben, fordern der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft verdächtigte Österreicher türkischer Herkunft nun Schadenersatz von den zuständigen Bundesländern.

Betroffene fordern Geld zurück

Konkret geht es um Niederösterreich und Wien. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt Kazim Yilmaz spricht von 3.000 bis 4.000 Euro, die seine Mandanten ausgeben mussten, um zu beweisen, dass sie keine türkischen Staatsbürger mehr sind. Sollten die zuständigen Abteilungen die Rückerstattung ablehnen, will Yilmaz Amtshaftungsklagen einbringen.

Der Abteilungsleiter der Wiener MA 35, Werner Sedlak, stellt in einer schriftlichen Mitteilung am Mittwoch die Position der Stadt zur Causa klar: „Es ist im Amtshaftungsverfahren nicht bloß zu prüfen, ob die beanstandete Entscheidung richtig war, sondern ob sie - im Falle der Unrichtigkeit - auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruht.“

Stadt: „Sorgsam begründete Rechtsauffassung“

Es sei von den Organen des Landes jedenfalls „im Rahmen einer vertretbaren und sorgsam begründeten Rechtsauffassung gehandelt“ worden, weshalb der Anspruch auf Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz bereits „dem Grunde nach“ abgelehnt werde, betonte Sedlak weiters. Ein von der Instanz behobener Bescheid belege nur die Rechtswidrigkeit, sage aber nichts über das Verschulden aus und begründe somit nicht automatisch einen Amtshaftungsanspruch.

Kickl sieht „kein Massenproblem“

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) rechnet nur mit wenigen Schadenersatzklagen durch zu Unrecht als „Scheinstaatsbürger“ verdächtigte Austro-Türken. „Das ist kein Massenproblem, das sind Einzelfälle“, sagte der Innenminister nach dem Ministerrat. Die Causa falle allerdings nicht in seine unmittelbare Zuständigkeit und sei Ländersache, so der Minister.

Dass es angesichts ihrer ungeklärten Herkunft ein Fehler von der FPÖ war, die Liste mit den angeblichen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürgerschaften an die Behörden weiterzugeben, wies Kickl zurück. „Das ist ein verantwortungsvoller Umgang, wenn es den Verdacht des Missbrauchs mit Staatsbürgerschaften gibt“, so Kickl. Zudem seien mittlerweile alle Verfahren, die ausschließlich auf dieser Liste basieren, eingestellt worden. Es gebe aber „durchaus nicht wenige Fälle“, wo es noch andere Indizien gegeben habe.

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