Alles zur Gehaltserhöhung
In Österreich gibt es keine gesetzlich verankerten Mindestlöhne. Aber der größte Teil der österreichischen Arbeitsverhältnisse unterliegt einem Kollektivvertrag, der ein Mindestentgelt je nach Branche festlegt. Abgeschlossen werden Kollektivverträge von den jeweiligen Fachgewerkschaften und den Arbeitgeber- Interessensvertretungen. Die Sozialpartner verhandeln regelmäßig, ob und in welcher Höhe es zu Erhöhungen der Kollektivvertragslöhne jedes Jahr kommt oder nicht.
Das bedeutet, dass nicht jede Arbeitnehmerin mit Jänner eine Gehaltserhöhung erhalten muss, da es einerseits Branchen gibt, für die keine jährlichen Erhöhungen ausverhandelt werden und andererseits oftmals Löhne nicht mit Jahresbeginn, sondern zu einem anderen Stichtag erhöht werden, wie beispielsweise im Baugewerbe üblicherweise mit erstem Mai des jeweiligen Jahres.
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Gehaltserhöhung, Nulllohnrunde, Kollektivvertrag
Verschiedene Faktoren sind zu Beispiel, wie hoch die Gewinnmargen waren, die Inflation, die Wirtschaftsprognose für das kommende Jahr oder auch die bisherige Entwicklung der Mindestlöhne. Aber es hat auch damit zu tun, ob es in einer Branche viele oder wenige Gewerkschaftsmitglieder gibt. Gewerkschaften mit vielen Mitgliedern haben naturgemäß mehr Verhandlungsmacht und können meist höhere Gehaltserhöhungen ausverhandeln.
Bei einer „Nullohnrunde“ werden die Löhne und Gehälter gar nicht erhöht, also auch nicht der Inflation angepasst; das heißt de facto bekommt man weniger als im Vorjahr. Welcher Kollektivvertrag für mich gilt, richtet sich danach, in welcher Branche der Arbeitgeber tätig ist und nicht primär welche Tätigkeit ich als ArbeitnehmerIn ausübe. Ein Beispiel: Eine Büroangestellte arbeitet bei einer Baufirma, daher unterliegt das Arbeitsverhältnis dem Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“, 17.1.2019
Ist sie jedoch bei einer Handelsfirma im Büro angestellt, gilt der Kollektivvertrag für Handelsangestellte.Wichtig ist zu wissen, dass ArbeitnehmerInnen Anspruch auf die Aushändigung eines Dienstzettels haben. In diesem ist verpflichtend anzuführen, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Ist- und Mindestlöhne
Unter Ist-Lohn versteht man, dass der bezahlte Lohn über dem Mindestbetrag des Kollektivertrages liegt. Je nach Kollektivvertrag werden entweder nur die Mindestlöhne oder auch die Ist-Löhne erhöht. Fällt man als Ist-Lohnbezieher unter einen Kollektivvertrag, der nur die Mindestlöhne, aber nicht die Ist-Löhne erhöht, dann kommt es zu keiner Erhöhung, so lange die Arbeitnehmerin mit ihrem Ist-Lohn die Höhe des Mindestlohns erreicht.
Abgesehen davon, gibt es auch noch andere Möglichkeiten um zu einer Lohn- Gehaltserhöhung zu kommen.
Die Lohnordnungen der Kollektivverträge sehen verschiedene Verwendungs- oder Lohngruppen vor oder auch Berufsjahre, die anzurechnen sind. Eine Gehaltserhöhung kann sich daher auch aufgrund einer Änderung des Aufgabengebiets oder durch mehr Arbeitsjahre ergeben.
Abschliessender Tipp
Der kollektivvertragliche Mindestlohn ist nur eine Untergrenze in Bezug auf die Bezahlung, eine Beschränkung nach oben gibt es nicht. In manchen Firmen wird tatsächlich mehr bezahlt. ArbeitnehmerInnen sollten daher vor Lohnverhandlungen oder auch schon vor dem Bewerbungsgespräch, Informationen darüber einholen, wie viel tatsächlich in einer Branche bezahlt wird.