Konflikte nach Kontrollen in Kleingartenhäusern

Rund 1.500 Kleingartenhäuser werden jährlich von der Wiener Baupolizei überprüft. Häufig kommt es dabei zum Vorwurf der Ungleichbehandlung, Konflikte unter Nachbarn führen zu immer mehr Beschwerden bei der Volksanwaltschaft.

Für ganzjährig bewohnbare Kleingartenhäuser erlaubt die Wiener Bauordnung 50 Quadratmeter Grundfläche. Mehr wäre gut, denken sich offenbar viele Besitzer und errichten nicht genehmigte Zubauten wie Wintergärten.

Eingangstür zu einem Kleingartenhaus in einem Schrebergarten

APA/dpa/Federico Gambarini

Viele Zubauten in Kleingartenhäusern geraten zu groß.

Mehr Beschwerden bei der Volksanwaltschaft

Die Überprüfung der Bauordnung unterliegt der Baupolizei, die bei den jährlich etwa 1.500 Kontrollen auch immer wieder Abrissbescheide erlässt. Warum bei mir und nicht auch beim Nachbarn, fragen sich dann die Betroffenen und beschweren sich bei Volksanwältin Gertrude Brinek. Sie forderte gleiches Recht für alle: „Das problematische ist, dass der Eindruck entsteht es gibt gleichere unter gleichen und solche, die einen Freund im Rathaus haben, würden anders behandelt werden.“

Gerhard Cech, Chef der Wiener Baupolizei, wies die Vorwürfe zurück: "Es gibt ein Vieraugenprinzip, es wird alles kontrolliert und es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass nur aus persönlichen Gründen hier ungleich behandelt wird. Rechtlich kann es Unterschiede geben: Seit 30 Jahren bestehende Zubauten werden etwa geduldet.