Gemeinsame Obsorge für Baby?

Die im Fall der Kellerleichen unter Mordverdacht stehende 32-Jährige soll ihr Baby zumindest wochenweise im Gefängnis haben. Ihrem Anwalt Werner Tomanek zufolge wird eine gemeinsame Obsorge mit dem Vater angestrebt.

In der ORF-Sendung „Club 2“ meinte Anwalt Werner Tomanek, dass seine Mandantin und der Kindesvater eine gemeinsame Obsorge anstreben. Das Kind soll demnach jeweils ein paar Wochen bei dem 47-Jährigen verbringen, der die 32-Jährige demnächst heiraten will. Dann soll das Baby für eine oder zwei Wochen zur Mutter in die Untersuchungshaft in der Justizanstalt Josefstadt kommen.

TV-Hinweis:

Den Club 2 zum Thema „Fall Estibaliz C.: Gehört ein Kind zur Mutter?“ können Sie hier nachsehen.

Der renommierte Kinder- und Jugendpsychiater Ernst Berger bezeichnete diesen Vorschlag im „Club 2“ als „problematisch“. Die Entscheidung über die endgültige Obsorge liegt beim zuständigen Pflegschaftsgericht. Das Jugendamt hatte die vorläufige Obsorge dem Vater übertragen und sich dabei auf einen angeblich gemeinsam mit den Eltern getroffenen Lösungsansatz berufen.

Diskussionen nach der Geburt

Der Frau war das Baby - angeblich wegen „Gefahr im Verzug“ - unmittelbar nach der Niederkunft abgenommen worden - mehr dazu in Beschwerde wegen Babywegnahme. Sie soll über die genauen Umstände der Entbindung nicht vorab informiert worden sein. „Das deckt sich mit meinen Informationen“, kommentierte Anwalt Tomanek entsprechende Gerüchte. Demnach soll seine Mandantin in Bezug auf das Baby weder von einem „Ausfolgeverbot“ noch davon gewusst haben, dass eine Kaiserschnitt-Geburt geplant war.

Tomanek behauptete weiters, seine Mandantin sei nach der Geburt mit einer Injektion ruhig gestellt worden, „wo sie vorübergehend weg war, so dass sie den Akt der Kindeswegnahme nicht bewusst erlebt hat“. Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen sollen mittlerweile Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und der Ärztekammer vorliegen.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hatte in der Vorwoche betont, die Abnahme des frühgeborenen Kindes wäre primär aus medizinischen Gründen erfolgt - mehr dazu in Babyabnahme wegen Kaiserschnitts. Der Bub sei ins Preyer’sche Kinderspital verlegt worden, weil dort eine kinderfachärztliche Abteilung existiert, auf der unverzüglich die nötigen Untersuchungen durchgeführt worden.

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