Fall Israilow: Schuldsprüche bestätigt

Die Schuldsprüche im Wiener Tschetschenen-Mord sind rechtskräftig. Drei Männer waren wegen Beteiligung am Mord an dem Tschetschenen Umar Israilow und Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Verurteilung der drei Männer. Die dagegen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden wurden verworfen. Die drei waren im vergangenen Juni zu lebenslanger Haft beziehungsweise 19 und 16 Jahren Haft verurteilt worden. Ob es bei den verhängten Strafen bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht entscheiden.

Im Auftrag des tschetschenischen Präsidenten?

Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilow war am 13. Jänner 2009 in Wien-Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft Wien zufolge handelte es sich dabei vermutlich um eine vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegebene Tat.

Der 27-jährige Israilow hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Foltervorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben und sollte daraufhin entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte - Israilow wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, „war das sein Todesurteil“, so die Wiener Anklagebehörde.

Vierter Mann ist flüchtig

Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer vor Gericht gebracht: einen angeblich engen Vertrauten Kadyrows, der das Verbrechen geplant haben soll, einen Mann, der Israilow angeblich wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen hatte. Verurteilt wurde auch jener Mann, der Israilow verfolgt, in die Enge getrieben und zu überwältigen versucht hatte.

Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft ein vierter Komplize ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert worden sein soll.